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Fahnden ohne Raster

■ Schläfersuche in Niedersachsen vorerst gestoppt

In einem Eilverfahren haben zwei ausländische Studenten vor dem Verwaltungsgericht in Hannover die Weiterleitung ihrer persönlichen Daten an das Bundeskriminalamt (BKA) vorläufig gestoppt. In Bremen war eine ähnliche Klage vor Gericht gescheitert. Das Niedersächsische Landeskriminalamt (LKA) als Antragsgegner sicherte zu, die Daten der Studenten erst zur Weiterverarbeitung an das BKA zu geben, wenn Datenschützer der Weitergabe zugestimmt hätten, sagte Richter Werner Reccius. Auch müssten die Datenschützer prüfen, mit welchen Dateien die erhobenen Daten verglichen werden sollen. Zwei Studenten aus Osnabrück und Oldenburg hatten gegen die Rechtmäßigkeit der Rasterfahndung geklagt.

„Da die Rechtslage für alle gleich ist, müsste damit die Rasterfahndung für alle 2000 betroffenen Studenten in Niedersachsen ausgesetzt werden“, meinte der Anwalt der aus Syrien und Libyen stammenden Studenten, Wilhelm Achelpöhler. Dem widersprach das niedersächsische Inneministerium. Es gebe keine Veranlassung, die Rasterfahndung in Niedersachsen auszusetzen. Ebenso wenig müsse die gesetzliche Grundlage geändert werden.

„Mit dieser Einigung ist dem Sicherheitsbedürfnis meiner Mandanten Rechnung getragen“, sagte Achelpöhler. Die Rechtmäßigkeit der Rasterfahndung sei damit aber nicht endgültig geklärt. Vielmehr habe das Gericht erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken bestätigt. In der Verhandlung sei deutlich geworden, dass das LKA entgegen normaler Verfahrensvorschriften den Landesbeauftragen für Datenschutz nicht ausreichend informiert habe, sagte Achelpöhler. dpa

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