: Phillip Maußhard über Klatsch „Der Rächer der Begehrten“
Die Frau von Anwalt-Promi Matthias Prinz organisiert Feste für Promis und Presse – und er verklagt gern Journalisten
So, es kann losgehen, ich habe nur noch schnell die kleinen Goldwaage geholt, um jedes Wörtchen genau abzuwiegen. Es geht um Rechtsanwälte, und da kann ein falsch gesetztes Komma gleich in die Tausender gehen.
Der Industriezweig „Klatsch“ ernährt ja nicht nur eine kleine Zahl von Verlegern und unzählige Zeitschriftenhändler, sondern in Deutschland zumindest auch ein gutes Dutzend Rechtsanwälte, deren Fachgebiet der „Schutz der Persönlichkeitsrechte“ heißt. Manche dieser Promi-Anwälte sind im Laufe der Jahre dabei selbst so prominent geworden, dass man eigentlich von einem Anwalt-Promi reden müsste. Ungekrönter König dieser Spezies ist Matthias Prinz – eine Name wie Donnerhall in den Redaktionen. Schon der Briefkopf von ihm genügt, um gestandenen Redakteuren die Knie weich werden zu lassen. Prinz – „der Rächer der Begehrten“, ich fand noch keine schönere Bezeichnung als die aus der Süddeutschen Zeitung.
Leider hatte ich einmal beruflich mit ihm zu tun. Er vertrat die Gegenseite. Ich hatte einen Vollidioten einen Vollidioten genannt und musste nun lernen, dass in diesem Fall die Wahrheit hinter das Pesönlichkeitsrecht zurückzutreten hat. Ich glaube, auch Matthias Prinz hielt seinen Mandanten für einen Vollidioten, ließ sich aber nichts anmerken. Er tat empört vor Gericht und gewann natürlich. Kürzlich hat er wieder für Caroline von Monaco ein halbes Einfamilienhaus herausgeschlagen, weil sie in einer Illustrierten so abgebildet war, wie sie nicht hätte abgebildet sein dürfen. Caroline ist Weltmeisterin im Schmerzensgeld-Prozessieren (sollte der Satz justiziabel sein, erkläre ich das Gegenteil). Gala: 200.000 Mark, Bunte: 180.000 Mark … Man sollte mal ein Opfer der Flugschau in Ramstein nach seinem Schmerzensgeld fragen. Aber das geht jetzt in die falsche Richtung.
Eigentlich wollte ich darauf zu sprechen kommen, dass der Vater des Anwalt-Promi Matthias Prinz einmal Chefredakteur der Bild-Zeitung war. Dafür kann der Sohn nichts, aber interessant ist es schon. Und dass seine Ehefrau Alexandra Freifrau von Rehlingen eine der ganz großen deutschen „Society“-Damen ist, die Veranstaltungen mit Prominenten organisiert, darf man doch hoffentlich ohne Schadenersatzforderung erwähnen? Wenn man so will hat in diesem Prinz-Geflecht jeder der Beteiligten sein Plätzchen gefunden. Der eine schrieb über Prominente. Der zweite verklagt die Schreiber. Die dritte organisiert Feste mit Prominenten und lädt die Presse dazu ein. Würde man diese Konstellation in einem Drehbuch verwenden, man bekäme es wegen mangelnder Glaubwürdigkeit um die Ohren geschlagen.
Eigentlich wäre Matthias Prinz auch eine wunderbare Klatschfigur. Wenn er Claudia Schiffer juristisch berät, wie tief schaut er ihr dabei in die Augen? Zawoing – jetzt hat meine Goldwaage soeben aber heftig ausgeschlagen. Niemals wird man je eine Homestory über diesen Staranwalt in einer Gazette finden, der schon auf die Frage „Haben Sie Kinder?“ einmal in einer Schweizer Zeitung geantwortet hat: „Das dürfen Sie nicht schreiben. Das geht zu weit.“
Viel lieber liest Anwalt Prinz darüber, dass er mit seinen jungen 44 Jahren schon Rechtsgeschichte geschrieben hat. Ob und wann man zum Beispiel Ernst August von Hannover fotografieren darf, ist dank seiner Klagen genau festgelegt: Auf öffentlichen Straßen? Ja. Zusammen mit minderjährigen Kindern? Nein. Über den Zaun seiner Villa? Nein. Auf seiner Jacht? Nur wenn sie im Hafen liegt. Einmal, da „erwischte“ den Welfen im vergangenen Sommer ein Fotograf in einer unglaublich hässlichen Badehose am Strand von Monaco. Bild druckte das Foto, Bunte war vorsichtiger und zeichnete es nach. Ein nur vermeintlich kluger Schachzug, denn verklagt hat Ernst August beide.
Vor Gericht landen dabei allerdings die wenigsten Fälle. Viele Anwaltsschreiben sind nämlich nichts anderes als Warnschüsse, es nicht noch bunter zu treiben. Schade eigentlich, denn so ein öffentliches Gerichtsverfahren kann wiederum ganze Seiten füllen. Am schadesten fand ich einmal, dass die Klage von Gerhard Mayer-Vorfelder von einem Hamburger Gericht nicht mal angenommen wurde. Ich hatte geschrieben, dass MV „häufiger zum Glase greift“. Ich hatte mich schon vorbereitet und hätte in der Verhandlung gerne erzählt, wo ich ihn überall schon angeschwipst getroffen habe. Aber der Richter meinte, das sei „nicht von öffentlichem Belang.“ Vielleicht hat er ja Recht. Klatsch und Tratsch ist wirklich nicht von öffentlichem Belang. Aber gerade deswegen so furchtbar interessant.
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