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Telekom ist unfair

EU-Kommission wirft dem Exmonopolisten vor, Anbieter von Ortsgesprächen zu diskriminieren. Verfahren eröffnet

BRÜSSEL afp ■ Die Deutsche Telekom missbraucht nach Ansicht der EU-Kommission ihre marktbeherrschende Stellung beim Zugang zum Telefonortsnetz. Weil der Exmonopolist dafür Wettbewerbern deutlich höhere Gebühren in Rechnung stellt als eigenen Kunden, hat die Behörde am Mittwoch in Brüssel ein Verfahren wegen Verdachts des Monopolmissbrauchs eröffnet. Wettbewerber bekämen keinen fairen Zugang zum Endkunden. Verbraucher hätten deshalb keine Wahl zwischen verschiedenen Betreibern, und der Preiswettbewerb im Ortsnetz werde verhindert. Die Telekom hat nun zwei Monate Zeit, auf die Vorwürfe zu reagieren. Ob dann eine Geldbuße verhängt wird, ließ die Kommission offen.

Nach europäischem Recht müssen Konkurrenten der früheren Monopolgesellschaften einen „fairen und diskriminierungsfreien“ Zugang zu den Haushalten bekommen. Grund für diese „Entbündelung“ des Ortsnetzes ist, dass der Aufbau paralleler Kabelnetze wirtschaftlich meist nicht sinnvoll ist: Straßen müssten quer durch Städte und Gemeinden aufgerissen werden, die Kosten könnte ein Neuling auf dem Markt kaum schultern. Nach deutschem Recht müssen Wettbewerber seit 1998 einen fairen Zugang zu den Ortsnetzen bekommen. Trotzdem sind in Deutschland bislang weniger als zwei Prozent aller Telefonanschlüsse in der Hand von Wettbewerbern der Telekom.

Aufgrund von Beschwerden der Konkurrenz bei der Kommission, darunter von Mannesmann Arcor und einer Reihe von lokalen Netzbetreibern wie Netcologne in Köln, leitete die Behörde nun eine detaillierte Untersuchung ein. Die jüngsten Entgeltänderungen der Telekom seien zwar „ein erster Schritt in die richtige Richtung“, aber keineswegs ausreichend. Grundsätzlich verlangt die Kommission, dass die Entgelte so festgesetzt werden, dass neue Anbieter in den Wettbewerb um den Endkunden eintreten könnten. Die Kommission untersucht seit längerem die Wettbewerbsbedingungen in der gesamten europäischen Branche. Das jetzt eingeleitete Verfahren gegen die Deutsche Telekom ist das erste, was die Konditionen für den Ortsnetzzugang betrifft.

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