in kürze RADFAHRER GEKÖPFT
: Geldstrafe für Kurier
Ein Kurierfahrer, der einen Radfahrer getötet hatte, ist gestern vom Amtsgericht München zu 3.600 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Er hatte auf der Abbiegespur überholt, den Radler übersehen und ihm den Kopf abgetrennt. Die Anklage kündigte Berufung an. (ap)