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Rot-rotes Bankgeheimnis

Bündnisgrüne werfen der rot-roten Koalition vor, sie behindere die Einleitung zivilrechtlicher Ansprüche gegen Landowsky und Co. wegen der Bankenaffäre. Sonderermittler wäre nötig

von UWE RADA

Ob Klaus Landowsky und Co. Verbrecher sind, ist das eine. Ob sie Verbrecher sind, denen man ihre Beute wieder abnehmen darf, ist das andere. Um das eine kümmert sich seit geraumer Zeit die „Ermittlungsgruppe Bankgesellschaft“ der Berliner Staatsanwaltschaft. Um das andere kümmert sich niemand.

Das zumindest sehen die Grünen in Berlin so. Zwar arbeiteten derzeit fünf Anwaltsbüros im Auftrag des neuen Vorstands und des Aufsichtsrats der Bankgesellschaft, kritisiert die grüne Baupolitikerin Barbara Oesterheld. Doch im Vordergrund stehen dabei die Klagen der gekündigten Exvorständler. Schadensersatzforderungen, so Oesterheld, wolle sich die Bank erst für den Fall vorbehalten, dass sich die Kündigungen als rechtens erweisen.

Doch auch die rot-rote Koalition hat die Einleitung zivilrechtlicher Ansprüche gegen Landowsky und Co. bislang behindert, so der Vorwurf der Grünen. So wurde ein Antrag der Opposition, das Land Berlin solle als Hauptaktionär der Bankgesellschaft einen Sonderermittler mit der Prüfung von Schadensersatzansprüchen beauftragen, im Hauptausschuss abgelehnt. Die Vermutung von Barbara Oesterheld: „Die SPD befürchtet, dass ihre ehemaligen Aufsichtsräte Strieder und Fugmann-Heesing in den Sog der Ermittlungen geraten, und die PDS stellt sich schützend vor die SPD.“

Stimmt nicht, sagt dazu der PDS-Fraktionschef und Finanzpolitiker Harald Wolf. „Zum jetzigen Zeitpunkt einen Sonderermittler einzusetzen, käme einem Misstrauensvotum gegenüber den Ermittlungen der Bankgesellschaft und des Aufsichtsrates gleich.“ Deshalb wolle man bei der Aufsichtsratssitzung im Juni erst einmal sehen, welche Ergebnisse es gebe, sagte Wolf und fügte hinzu: „Mir ist allerdings auch nicht klar, warum es nicht schon jetzt Ergebnisse gibt.“

Für die Grünen ist genau das ein Grund, hartnäckig zu bleiben. Zur Plenarsitzung des Abgeordnetenhauses am 13. Juni will Oesterheld deshalb erneut den Antrag für einen Sonderermittler einbringen. Schließlich, so Oesterheld, dränge die Zeit. „Bis zur Hauptversammlung der Bankgesellschaft im Juli muss klar sein, ob das Land diesen Ermittler will.“

Hinter dem Streit um den Sonderermittler verbergen sich auch unterschiedliche Auffassungen darüber, wer in welcher Angelegenheit gegen wen ermittelt. In die von der Bank selbst beauftragten Ermittler haben die Grünen jedenfalls wenig Vertrauen. Schließlich hätten die schon früher immer wieder versagt. Aber auch die Aufklärungsbereitschaft der Bank selbst wird von vielen Kritikern inzwischen angezweifelt. „Für die ist mit der Kündigung der ehemaligen Vorständler doch alles erledigt“, heißt es in Insiderkreisen.

Für Barbara Oesterheld ist ein Sonderermittler deshalb eine sinnvolle Ergänzung zu den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen, der Arbeit des parlamentarischen Untersuchungsausschusses sowie den Prüfungen durch die von der Bank beauftragten Kanzleien. Schließlich habe man zuletzt auch schlechte Erfahrungen in Sachen Zusammenarbeit mit der Bank gemacht: „Als der Untersuchungsausschuss des Abgeordnetenhauses die Verträge mit den ehemaligen Vorständen einsehen wollte, hat die Bank zuerst gemauert.“ Erst der öffentliche Druck habe den jetzigen Vorstand zum Einlenken gebracht.

Oesterhelds Fazit: „Das Land Berlin muss nun alle Hebel in Bewegung setzen.“ Das gelte erst recht für einen rot-roten Senat. „Denn der wurde ja vom Bankenskandal an die Macht gebracht.“

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