: Ausweisung war rechtswidrig
BERLIN dpa ■ Die Ausweisung eines Kurden, der sich an der Erstürmung des israelischen Generalkonsulats in Berlin 1999 beteiligt hatte, ist nach einem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts rechtswidrig. Entgegen der Ansicht der Ausländerbehörde seien die Voraussetzungen für einen solchen Schritt wegen des Überfalls nicht erfüllt gewesen. Der heute 21-Jährige ist laut Gericht weiter in Deutschland. Mit einer Ausweisung erlischt die Aufenthaltsgenehmigung. Dies bedeute jedoch nicht, dass der betroffene Ausländer in seinen Herkunftsstaat abgeschoben werden kann. Hierüber muss gesondert entschieden werden. Mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts ist die Ausweisung des Kurden aus der Türkei nun aufgehoben. Eine Ausweisung wäre nur gerechtfertigt gewesen, wenn der junge Mann bei verbotenen oder aufgelösten Aktionen Gewalttätigkeiten verübt hätte, so die Richter. Aus Protest gegen die Festnahme von PKK-Chef Abdullah Öcalan hatten Kurden am 17. Februar 1999 versucht, das israelische Generalkonsulat in Berlin zu stürmen. Israelische Sicherheitsbeamte eröffneten das Feuer und erschossen vier Kurden. (Az. VG 21 A 443.99)
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