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Hundefragen gehören ins Parlament

Das Bundesverwaltungsgericht hat die niedersächsische Hundeverordnung kassiert. In Berlin bleibt vorerst alles beim Alten. Sozialsenatorin Knake-Werner will Urteilsbegründung abwarten. Kampfhunde in Bussen und Bahnen wieder erlaubt

von PLUTONIA PLARRE

Im Gegensatz zu anderen Bundesländern zeigt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Sachen Kampfhunde in Berlin bislang keinerlei Auswirkungen. „Bei uns hat noch niemand angefragt, ob er seinen Kampfhund wiederhaben kann“, sagt die Berliner Tierheim-Sprecherin Carola Ruff. Der Grund: In Berlin, wo wie in den meisten Bundesländern statt eines Gesetzes zur Hundehaltung lediglich eine Verordnung existiert, bleibt vorerst alles beim Alten. Sozialsenatorin Heidi Knake-Werner (PDS) erklärte gestern auf Nachfrage, sie wolle zunächst die schriftliche Begründung des Urteils abwarten und dann prüfen lassen, ob der Erlass eines Landesgesetzes notwendig sei.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte am Mittwoch die niedersächsische Kampfhundeverordnung in wesentlichen Teilen für nichtig erklärt und damit die Gültigkeit zahlreicher Länderverordnungen in Frage gestellt. Nach dem Grundsatzurteil war die niedersächsische Regierung nicht befugt, ohne Zustimmung des Parlaments bestimmte Hunderassen zu verbieten.

Der gravierende Unterschied zu der niedersächsischen Hundeverordnung ist aber, dass es in Berlin kein generelles Verbot der Haltung von Kampfhunden gibt, sondern nur ein Zuchtverbot. Gerade das Haltungsverbot ist in dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aber der springende Punkt. Ein Haltungsverbot zum Zwecke der Gefahrenabwehr stelle einen so schwerwiegenden Eingriff in die Freiheitsrechte des Bürgers dar, dass es gesetzlich geregelt werden müsse, meint das Gericht.

In der vor zwei Jahren in Kraft getretenen Berliner Hundeverordnung ist die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses und ein Wesenstest bei dem Kampfhund Voraussetzung für dessen Haltung. Die Verordnung war seinerzeit ein Kompromiss, nachdem sich das Abgeordnetenhaus nicht auf ein Hundegesetz hatte einigen können. Der Streit um zulässige Risthöhe und Maximalgewicht war quer durch alle Parteien gegangen. „Es wäre besser, sich eine Wiederauflage zu ersparen“, verlautet nun aus berufenen Kreisen. Zwölf Rassen dürfen seither nur mit Leine und Maulkorb ausgeführt werden. Für fünf Rassen gilt ein auf einem Bundesgesetz basierendes Zuchtverbot. Dass es in Berlin kein generelles Haltungsverbot gibt, ist nicht der einzige Grund, warum Knake-Werner optimistisch ist, auf ein Hundegesetz verzichten zu können. Gegen die Hundeverordnung hatten 35 Berliner Hundehalter vor dem Landesverfassungsgerichtshof geklagt, waren im vergangenen Sommer jedoch unterlegen.

Unterdessen hat der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg das Beförderungsverbot für Kampfhunde aufgehoben. Vom 1. August an dürfen Bullterrier und Pitbulls wieder in Bussen und Bahnen mitgenommen werden, wenn sie angeleint sind und einen Maulkorb tragen. Das Verbot sei schwer durchzusetzen gewesen, zudem sei nie etwas passiert, heißt es zur Begründung.

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