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Freilauf für Kampfhunde

Bundesverwaltungsgericht hebt Niedersachsens Gefahrtier-Verordnung auf: Erst muss ein Gesetz her

HANNOVER/BERLIN dpa/afp ■ Kampfhunde dürfen in Niedersachsen wieder frei laufen. Der Leinen- und Maulkorbzwang für gefährliche Rassen fällt weg, nachdem das Bundesverwaltungsgericht in Berlin die niedersächsische Gefahrtier-Verordnung in großen Teilen gekippt und eine gesetzliche Regelung angemahnt hat. Tierschützer begrüßten das Urteil. Eltern und Kinderschutzbund reagierten dagegen entsetzt.

NRW-Umweltministerin Höhn sieht ihre Hundeverordnung nicht vom Urteil betroffen: „Das Gericht hat kritisiert, dass Niedersachsen allein auf Rassen abgestellt hat und zu wenig den Hundehalter ins Blickfeld genommen hat. Das ist in unserer Hundeverordnung anders.“

In dem Streit geht es darum, ob sich die Gefährlichkeit der Hunde allein an der Rasse festmachen lässt. Halter und Tierschützer sagen Nein, die meisten Länder zielen mit ihren Kampfhunde-Verordnungen aber überwiegend auf bestimmte Rassen ab. Durchaus zulässig, aber nur auf gesetzlicher Grundlage, so die Bundesverwaltungsrichter. Darauf hatte Bislang noch kein oberstes Landesgericht in seinen Entscheidungen zu Kampfhunde-Verordnungen verwiesen.

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