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„Kopftuch-Urteil fördert Ausgrenzung“

Dagmar Lill entsetzt / Evangelische Kirche in Sorge um Religionsfreiheit / „Arbeit der Verwaltung wird leichter“

Manfred Ruberg von der Bremer Bildungsbehörde begrüßt das „Kopftuch-Urteil“ des Bundesverwaltungsgerichts, auch wenn Bremen zur Zeit keinen aktuellen Fall habe: „Es erleichtert aber der Verwaltung die Arbeit.“ Bremens Ausländerbeauftragte Dagmar Lill dagegen ist entsetzt: „Das Urteil fördert bei den Musliminnen das Gefühl von Ausgrenzung und Nicht-Anerkennung“. Pastor Olaf Droste von der Bremischen Evangelischen Kirche sorgt sich um die Folgen, wenn die Auslegung der strikten weltanschaulichen Neutralität, die das Gericht in den Vordergrund stellt, auch vor dem kleinen Kreuz, dem Davidstern oder dem Halbmond an der Halskette nicht Halt mache.

Dagmar Lill erwartet, dass „das Bundesverfassungsgericht zu entscheiden haben wird, ob es Grenzen für die Religionsfreiheit gibt und ob sie tatsächlich da verlaufen, wo das Bundesverwaltungsgericht sie offensichtlich vermutet.“ Damit teilt sie die Sorge von Olaf Droste um die positive Religionsfreiheit, nach der eben bisher jeder seine Religion ausüben könne. Diese dürfe nicht durch eine negative Religionsfreiheit ersetzt werden. Dabei schloss Droste Verständnis für Schwierigkeiten mit besonders symbolträchtigen Vorgängen nicht aus, wie es das Tragen des Kopftuches in der Grundschule, oder aber auch der Bagwhan-Kleidung (so vor Jahren in Bremen ein Problem) darstelle.

Hermann Kleen

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