: was macht eigentlich ...Muhlis alias Mehmet?
Mal wieder einreisen
Mehr als dreieinhalb Jahre nach seiner Abschiebung in die Türkei darf der inzwischen 18-Jährige „Mehmet“ in der nächsten Woche wieder nach Deutschland einreisen – allerdings nur für drei Tage. Vor dem Bundesverwaltungsgericht in Berlin wird am 16. Juli der Revisionsreigen um die Rechtmäßigkeit seiner Abschiebung wieder eröffnet. Dabei darf Mehmet, wie Muhlis A. seinerzeit aus Datenschutzgründen genannt wurde, zur mündlichen Verhandlung auch ein bisschen mittanzen. Prompt warnt uns die CSU über die Springer-Presse. „Äußerst gefährlich“ sei die Einreise, so CSU-Fraktionschef Hans Podiuk in der Welt. Der Junge könne schließlich untertauchen. Mehmet hatte 1998 traurige Berühmtheit erlangt, weil er, damals noch minderjährig, nach mehr als 60 Straftaten in die Türkei abgeschoben wurde.
Mehmets Anwalt Alexander Ebert sieht in der Abschiebung einen Verstoß gegen den besonderen Schutz der Familie, wie er im Grundgesetz und in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert ist. Denn Mehmets Eltern leben hier, und zu denen will er auch zurück. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wollte ihm das im letzten Jahr auch gestatten, er bewilligte eine Aufenthaltserlaubnis. Begründung: Die zwischenzeitliche Entwicklung Mehmets deute nicht auf die Gefahr erneuter Straffälligkeit hin. Doch die Stadt und das Land Bayern, gewohnt besorgt um die Sicherheit ihrer BürgerInnen, legten Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein, das die Revision zuließ.
KEL / FOTO: AP
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