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Böse rastert weiter

Marokkanischer Hochschul-Student scheitert auch in letzter Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht

Die Klage gegen die Bremer Rasterfahndung ist auch in letzter Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht gescheitert. Die Richterin gab der Beschwerde eines marokkanischen Hochschul-Studenten nicht statt, der ein Urteil des Verwaltungsgerichts vom März nicht anerkennen wollte.

Der Elektrotechniker hatte verhindern wollen, dass seine Daten polizeilich abgeglichen werden, um terroristische „Schläfer“ zu schnappen. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sei „nicht schrankenlos gewährleistet“, heißt es im Urteil. Einschränkungen seien hinzunehmen, wenn das im „überwiegenden Allgemeininteresse“ liege. Das Gesetz definiere Zweck und Voraussetzung der Rasterfahndung präzise.

Innensenator Kuno Böse (CDU) war hoch erfreut: „Jetzt ist endgültig klar gestellt, dass die Kritik an der sorgfältig und ausgewogenen Bremer Rasterfahndung haltlos war.“ In anderen Bundesländern war der Datenabgleich per Gericht gestoppt worden. ksc

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