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Zwei Pastoren als Schlepper angeklagt

Kirchenasyl seit heute als Präzedenzfall vor dem Amtsgericht in Hildesheim. § 92a sieht bis zu fünf Jahren Haft vor

HANNOVER taz ■ Zwei evangelische Pastoren aus Hildesheim, die einer siebenköpfigen, kurdischen Flüchtlingsfamilie seit über einem Jahr Kirchenasyl in der Matthäus-Gemeinde gewähren, stehen heute wegen ihrer christlichen Barmherzigkeit als „Schlepper“ vor Gericht. Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft Hildesheim gegen die beiden Geistlichen Strafbefehle über immerhin 5.250 und 3.750 Euro verhängt. Die Pastoren hätten mehrere Ausländer beim illegalen Aufenthalt unterstützt und dadurch gegen den Schlepper-Paragrafen 92a des Ausländergesetzes verstoßen. Über diesen Vorwurf verhandelt seit heute das Amtsgericht Hildesheim.

Pro Asyl, das die beiden Pastoren unterstützt, und der niedersächsische Flüchtlingsrat haben zwar bundesweit eine zunehmende Tendenz zur Kriminalisierung von Kirchenasyl festgestellt. Dennoch werden entsprechende Verfahren bislang selten eröffnet und oft wegen geringer Schuld wieder eingestellt. Die Hildesheimer Strafbefehle halten die Hilfsorganisationen nicht nur wegen der außergewöhnlichen Höhe der Geldsumme für einen Präzedenzfall: Neu sei auch der Rückgriff auf Paragraf 92a, der eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vorsieht.

Bislang war Pastoren, die Asyl gewährten, immer nur die Beihilfe zum individuellen, illegalen Aufenthalt vorgeworfen worden. Als Schlepper wurden die Geistlichen nicht eingestuft. Die beiden Pastoren hatten sich geweigert, die in den Strafbefehlen geforderten Summen zu entrichten. Die siebenköpfige kurdische Familie fand bereits im April 2001 Zuflucht in der Gemeinde. Nach Angaben des niedersächsischen Flüchtlingsrats ist der Familienvater in den Augen der türkischen Behörden ein Unterstützer der PKK. Einer seiner Brüder wurde als PKK-Kämpfer erschossen. Nach der Flucht aus der Türkei seien zurückgebliebene Angehörige verhört und misshandelt worden. Recherchen des türkischen Menschenrechtsvereins IHD hätten die dem Mann drohende Verfolgung bestätigt. In der Regel findet Kirchenasyl in Deutschland immer noch ein gutes Ende: In 73 Prozent der Fälle erhalten die Schutzsuchenden von den deutschen Behörden ein Aufenthaltsrecht. JÜRGEN VOGES

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