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Land noch nicht in Sicht

In zwei Wochen beginnt Aktionscamp gegen Rechtspopulismus in Hamburg. Bezirk Mitte will Campingfläche Entenwerder Halbinsel nicht genehmigen

Im Moment ist noch kein Land in Sicht. Das Bezirksamt Mitte hat es abgelehnt, die TeilnehmerInnen des Aktionscamps gegen Rechtspopulismus, das am 16. August in Hamburg beginnen wird, auf der Elbinsel Entenwerder zelten zu lassen. Die OrganisatorInnen haben gestern angekündigt, rechtlich gegen die Absage vorzugehen.

Rund 300 TeilnehmerInnen werden zu „Land in Sicht“ erwartet (siehe auch heutige Beilage in der taz). Ähnlich wie bei den antirassistischen Grenzcamps, die in den vergangenen Jahren mehrfach in Ostdeutschland und voriges Jahr am Flughafen Frankfurt/Main stattfanden, soll das Camp Raum für Diskussionen bieten und durch vielfältige Aktionen in der Stadt sichtbar sein. Hamburg biete sich als Ort für eine antirassistische Aktionswoche schon deswegen an, so Sprecher Karl Kemper, weil die Stadt mit dem Hafen eine Schengen-Außengrenze hat. Zudem ist hier – bundesweit einmalig – mit der Schill-Partei eine rechtspopulistische Partei an der Regierung beteiligt.

Rechtspopulsimus ist deshalb auch das Thema, mit dem sich die Debatten und Aktionen vor allem beschäftigen sollen. Es sind VertreterInnen aus Italien, Dänemark, Frankreich und den Niederlanden eingeladen, um deren Erfahrungen mit rechter Regierungsbeteiligung in die hiesige Debatte einfließen zu lassen.

Trotz der Ablehnung durch den Bezirk halten die Organisatorinnen daran fest, auf der Entenwerder Halbinsel zelten zu wollen. Das sei unter Verweis auf die Grünanlagenverordnung verweigert worden, in der steht, dass das „Lagern“ zwischen 22 und 6 Uhr in Hamburg verboten ist. Andererseits aber bewirbt die Stadt die Halbinsel selber im Internet mit dem Hinweis darauf, dass sie für Sommerfeste, politische Veranstaltungen und auch Zirkus geeignet sei. Offenbar sind also Ausnahmen möglich. Und die politische Demonstrationsfreiheit, so Sprecher Kemper, „ist grundrechtlich geschützt und damit ein hohes Gut. Sie steht über der Grünanlagenverordnung.“ ELKE SPANNER

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