: rechtslage
Streit um Ruhezeit
Klinikärzte müssen regelmäßig nach ihrer normalen Schicht zu so genannten Bereitschaftsdiensten im Haus bleiben. Das deutsche Arbeitszeitgesetz wertet diese offiziell als Ruhezeit, in der überwiegend nicht gearbeitet werden darf. In der Praxis kommen die Ärzte aber oft gar nicht oder nur einige Stunden zur Ruhe. Laut Europäischem Gerichtshof ist nicht mal das Arbeitszeitgesetz rechtmäßig. Bereits im Oktober 2000 entschied er, dass Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit zu werten ist. Das kümmert nur wenige Kliniken.
Nach Schätzungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft bräuchte man jährlich 1,7 Milliarden Euro und rund 27.000 neue Arztstellen, um das Urteil umzusetzen. Neue Arbeitszeitmodelle waren das zentrale Thema der Tarifverhandlungen zwischen Ärzteverband und Verband der kommunalen Arbeitgeber im Juni. Bisher gibt es keine Ergebnisse, die Verhandlungen gehen im Herbst weiter. US
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