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Streit gesucht

Landgericht verhandelt erneut über tödliche Schüsse vor der Disko „Check Inn“. BGH: Kein Mord

Zwei Männer waren tot, zwei weitere lebensgefährlich verletzt. Das Blutbad vor der Wandsbeker Diskothek „Check Inn“ im Februar vor zwei Jahren hatte die Diskussion um „Innere Sicherheit“ mit angeheizt. Im April 2002 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass der damalige Schütze keine Morde, sondern Totschlag und versuchten Totschlag begangen hat. Seit gestern verhandelt das Hamburger Landgericht erneut über den Fall.

Im Mai vorigen Jahres hatte das Landgericht den heute 58-jährigen Kenan C. zu lebenslanger Haft verurteilt. Er habe einen heimtückischen Mord begangen, als er in der Tatnacht zwölf Mal auf die vier Insassen schoss, die im Wagen vor dem Check Inn saßen und mit dem Inhaber einen lauten Streit führten. Wegen jenes Streites aber lehnte der BGH eine Verurteilung wegen Mordes ab: Die Opfer hätten sich bewusst auf die Streitsituation eingelassen. Die „feindliche Auseinandersetzung“ hätten sie selbst gesucht; sie hätten deshalb mit körperlichen Angriffen rechnen müssen.

Die Diskothek, die inzwischen geschlossen wurde, hatte dem Sohn des Angeklagten gehört. Der hatte nach seiner Verhaftung gesagt, bei dem Streit sei es um Schutzgelderpressung durch die PKK gegangen. EE

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