: Klage gegen MLP zurückgewiesen
FRANKFURT/M. rtr ■ Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat eine von Aktionären eingereichte Klage gegen eine Kapitalerhöhung des Heidelberger Finanzdienstleisters MLP zurückgewiesen. Die Zustimmung der Hauptversammlung zu der angefochtenen Kapitalerhöhung verstoße nicht gegen das Aktienrecht, begründete das OLG die Entscheidung. MLP habe seine Informationspflichten gegenüber den Aktionären nicht verletzt –und nur darauf hätte man eine Anfechtungsklage stützen können. Bei der umstrittenen Kapitalerhöhung hatten die beiden Großaktionäre von MLP, Vorstandschef Bernhard Termühlen und der Aufsichtsratschef Manfred Lautenschläger, ihre Beteiligung an der Konzern-Holding auf rund 47 Prozent von 33 Prozent aufgestockt. Sie hatten ihre Minderheitsbeteiligungen an vier MLP-Töchtern in Aktien der börsennotierten Holding umgetauscht. Diese wurde damit einziger Aktionär. Die Kleinaktionäre fühlen sich dabei übervorteilt. Die Bewertungen für die Töchter seien unangemessen gewesen, hatten die Kläger kritisiert.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen