Sieg für Airbus-Gegner

Gericht hebt Planfeststellungsverfahren für ökologisch wertvolles Watt Mühlenberger Loch auf. Kein Baustopp

HAMBURG dpa ■ Das Verwaltungsgericht Hamburg hat am Dienstag den Klagen von Airbus-Gegnern stattgegeben und die Rechtsgrundlage für den Ausbau des Firmengeländes in Hamburg-Finkenwerder vorerst kassiert. Der Planfeststellungsbeschluss werde aufgehoben, teilte das Verwaltungsgericht mit. Ein Baustopp ist mit der Entscheidung nicht verbunden. Die Stadt Hamburg hatte bereits angekündigt, bei einem negativen Urteil das Oberverwaltungsgericht anzurufen.

Airbus will in dem Werk Teile des Großraum-Airbus A 380 bauen und hat rund 2.000 Arbeitsplätze sowie 2.000 weitere bei Zulieferern in Aussicht gestellt. Dafür hat die Stadt das ökologisch wertvolle Elbwatt Mühlenberger Loch teilweise zugeschüttet und unterstützt eine weitere Verlängerung der Startbahn.

Der zunehmende Fluglärm beeinträchtigt nach Ansicht des Gerichts die klagenden Anwohner in erheblicher Weise in der Nutzung ihrer Grundstücke. Das stelle einen Eingriff in das Eigentumsrecht dar, der einer ausreichenden gesetzlichen Ermächtigung bedürfe. Eine solche Ermächtigung enthalte das Luftverkehrsgesetz nicht. Es privilegiere nur öffentliche Flughäfen.