piwik no script img

Sieg für Airbus-Gegner

Gericht hebt Planfeststellungsverfahren für ökologisch wertvolles Watt Mühlenberger Loch auf. Kein Baustopp

HAMBURG dpa ■ Das Verwaltungsgericht Hamburg hat am Dienstag den Klagen von Airbus-Gegnern stattgegeben und die Rechtsgrundlage für den Ausbau des Firmengeländes in Hamburg-Finkenwerder vorerst kassiert. Der Planfeststellungsbeschluss werde aufgehoben, teilte das Verwaltungsgericht mit. Ein Baustopp ist mit der Entscheidung nicht verbunden. Die Stadt Hamburg hatte bereits angekündigt, bei einem negativen Urteil das Oberverwaltungsgericht anzurufen.

Airbus will in dem Werk Teile des Großraum-Airbus A 380 bauen und hat rund 2.000 Arbeitsplätze sowie 2.000 weitere bei Zulieferern in Aussicht gestellt. Dafür hat die Stadt das ökologisch wertvolle Elbwatt Mühlenberger Loch teilweise zugeschüttet und unterstützt eine weitere Verlängerung der Startbahn.

Der zunehmende Fluglärm beeinträchtigt nach Ansicht des Gerichts die klagenden Anwohner in erheblicher Weise in der Nutzung ihrer Grundstücke. Das stelle einen Eingriff in das Eigentumsrecht dar, der einer ausreichenden gesetzlichen Ermächtigung bedürfe. Eine solche Ermächtigung enthalte das Luftverkehrsgesetz nicht. Es privilegiere nur öffentliche Flughäfen.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen