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Dosenpfand steht auf der Kippe

Erfolg der Einweglobby vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf dürfte die Einführung des Einwegpfandes um mindestens ein Jahr verschieben – auch wenn das Urteil gekippt wird. Pfand hängt nun am Zentralverfahren und an der Zukunft der Grünen

von CHRISTIAN RATH

Die Einführung des Dosenpfandes wird sich vermutlich bundesweit verzögern, auch wenn die Bundesregierung das noch nicht zugibt. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat das Pfand am Dienstag zwar nur für das Land Nordrhein-Westfalen gestoppt (siehe taz von gestern), aber die Auswirkungen auf den Bund sind unübersehbar.

So ist kaum vorstellbar, dass in Nordrhein-Westfalen Dosen pfandfrei verkauft werden, die dann im Rest Deutschlands eingelöst werden können; oder dass in NRW andere Einwegverpackungen verkauft werden als in den übrigen Bundesländern. Die Bundesregierung wird kaum darum herumkommen, die bundesweite Einführung des Pfandes solange zu verschieben, bis das Düsseldorfer Urteil vom Tisch ist. Bis zur Entscheidung der nächsten Instanz wird auf jeden Fall rund ein Jahr vergehen, egal ob das Land Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Münster einlegt oder (mit Einverständnis der Kläger) per Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht geht.

Wenig wahrscheinlich ist aber, dass das Düsseldorfer Urteil Bestand hat. Dort war argumentiert worden, die noch von der Kohl-Regierung erlassene Verpackungsverordnung sei nicht vom zugrunde liegenden Kreislaufwirtschaftsgesetz gedeckt. Es wird sich aber vermutlich erweisen, dass das im Kreislaufwirtschaftsgesetz durchaus vorgesehene Dosenpfand nicht nur den Schutz der Landschaft vor weggeworfenen Dosen im Blick hatte, so die Düsseldorfer Interpretation, sondern auch die Bewahrung des Mehrwegsystems.

Die Düsseldorfer Argumentation kam selbst für die Einweglobby überraschend. In ihren Klagen standen ganz andere Punkte im Vordergrund, etwa die unverhältnismäßigen Kosten des neuen Pfandsystems. Die Richter haben offensichtlich ein politisches Urteil gegen das Zwangspfand gefällt.

Im Ergebnis ist damit aber die Strategie von Handel und Großbrauereien aufgegangen. Sie starteten möglichst viele Gerichtsverfahren bei unterschiedlichen Gerichten, um zumindest in einem Land den Stopp des Dosenpfandes zu erzwingen – aus welchem Grund auch immer.

Falls die Bundesregierung die Verschiebung des Dosenpfandes nicht von sich aus anordnet, könnten weitere Verwaltungsgerichte dem Düsseldorfer Beispiel folgen und – mit unterschiedlichen Begründungen – für ihr Bundesland oder ihren Regierungsbezirk die Pfandpflicht aussetzen. Am Ende stünde ein Flickenteppich an pfandpflichtigen und pfandlosen Gebieten.

Besondere Bedeutung hätte dann das zentrale Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin, wo Handel und Großbrauereien immer noch den bundesweiten Stopp des Einwegpfandes fordern. Im Eilverfahren waren sie zwar an den Berliner Verwaltungsgerichten schon gescheitert. Angesichts der drohenden Rechtszersplitterung könnte die Geeignetheit des Zwangspfandes von den Berliner Richtern aber anders beurteilt werden.

Den politischen Willen, ein solches Verfahren über Jahre auszusitzen, hat derzeit allerdings nur die grüne Partei. Sollten sie nach der Wahl nicht wieder Teil der Bundesregierung sein, wäre das Dosenpfand auf jeden Fall vom Tisch.

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