: Steuerfreiheit für Rentner
Weil nur der Ertragsanteil der Rente steuerpflichtig ist, können Rentner Zinsen und Erträge steuerfrei einnehmen
Der Sparer-Freibetrag gilt auch für Rentner. Doch auch darüber hinaus können sie Zinsen und andere Kapitalerträge steuerfrei einnehmen. Dann, wenn das jährliche Einkommen einen Betrag von derzeit 7.271 Euro nicht übersteigt. „Das ist bei der Mehrzahl der Rentner der Fall“, weiß der Bundesverband deutscher Banken.
Möglich wird das durch eine Regelung, nach der lediglich der Ertragsanteil der Rente steuerrechtlich relevant ist. Die Höhe dieses Anteils ist abhängig vom Renteneintrittsalter und wird von da an unverändert zugrunde gelegt. Einen Ertragsanteil von 27 Prozent hat man, wenn man im Alter von 65 Jahren erstmals Rente bezieht. Demnach sind bei einer Bruttorente von 1.000 Euro lediglich 270 Euro steuerpflichtig. Geht man früher in Rente, erhöht sich der Ertragsanteil pro Jahr um ein Prozent.
Wer seinen so erhöhten Freibetrag nutzen will, kann dies bereits bei der Gutschrift von Kapitalerträgen tun. Beim Finanzamt muss dazu eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragt werden. Ausgestellt wird diese Bescheinigung, wenn voraussichtlich keine Einkommenssteuer gezahlt werden muss. Die Bank kann dann Zinsen und andere Kapitalerträge ohne Steuerabzug auch dann auszahlen, wenn der Sparer-Freibetrag bereits ausgeschöpft wurde. TAZ
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