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Mit Bedacht entscheiden

Private Vorsorge mit Riester-Verträgen lohnt sich. Doch sollte man sich gut informieren und einen Tarif wählen, der dem Lebensalter, Einkommen, Familienstand und der Risikobereitschaft entspricht

Die Riester-Rente ist umstritten: bürokratisch, reformbedürftig und auf jeden Fall viel zu kompliziert. Viele haben eine Meinung über die staatlich geförderte Zusatzrente. Doch noch längst nicht alle 26 Millionen Bundesbürger mit Anspruch auf Förderung haben einen Vertrag unterschrieben. Dennoch: Wer die Zulagen und Steuervorteile für 2002 mitnehmen will, muss sich bis zum Jahresende entscheiden. Dass sich riestern lohnen kann, zeigen die ersten Marktübersichten und Tests.

Die Versicherungsgesellschaften bieten ihren Riester-Kunden neben klassischen Rentenversicherungen auch Policen mit begrenztem oder hohem Fondsanteil an. Anlagerenditen von durchschnittlich sechs bis sieben Prozent sind bei einer Vielzahl von Tarifen keine Seltenheit, ermittelte die Stiftung Warentest in einer Untersuchung. Sie empfiehlt Sparern jedoch, sich nicht nur an den Testergebnissen zu orientieren, sondern vor allem einen Tarif auszuwählen, der dem Lebensalter, Einkommen, Familienstand und der persönlichen Risikobereitschaft entspricht.

Für ältere und sicherheitsorientierte Anleger kommt die klassische Rentenversicherung in Betracht. Diese garantiert den Kunden nach Abzug der Kosten mindestens eine Verzinsung von 3,25 Prozent des Kapitals. Demgegenüber stellt die Variante „hoher Fondsanteil“ dem Anleger eine satte Zusatzrente in Aussicht. Vorausgesetzt, die Kapitalmärkte entwickeln sich positiv. Im schlimmsten Fall kann der Anleger aber nur auf die eingezahlten Sparbeiträge nach Abzug aller Kosten zurückgreifen. Nur risikofreudige Sparer sollten sich für eine Rentenversicherung mit hohem Fondsanteil entscheiden.

Riester-Banksparpläne sind für Anleger geeignet, die auf Nummer sicher gehen. Der Vorteil eines solchen Sparplans liegt darin, dass in der Regel keine Abschlussgebühren fällig werden und das Guthaben auf jeden Fall verzinst wird. Während die Großbanken erst gar keine riesterfähigen Bankangebote auf den Markt gebracht haben, bieten eine Vielzahl von Volksbanken und Sparkassen entsprechende Sparpläne an. Mit welchem Zinssatz das Guthaben im Laufe der Jahre verzinst wird, bleibt dem Kunden aber meistens unklar. Die Institute bieten entweder einen „Staffelzins“ oder ein „Bonussystem“ an. Häufig kann der Zins „den Marktverhältnissen“ angepasst werden. Klare Verhältnisse schafft eine Zinsvereinbarung, die sich nach der Umlaufrendite (Durchschnittsrendite festverzinslicher Wertpapiere erster Bonität) richtet.

Die Riester-Angebote von Investmentgesellschaften sind klassischen Fonds-Sparplänen ähnlich. Im Gegensatz zu herkömmlichen Produkten kombinieren sie einen konservativ angelegten Teil für die Beitragsgarantie mit einem wachstumsorientierten Teil. Hierbei werden die Kundenbeiträge gesplittet. Investmentprodukte sind in der Auszahlungsphase etwas flexibler als reine Versicherungsprodukte. Statt eines Fonds-Entnahmeplans für die Zeit bis zum 85. Lebensjahr können sich Anleger auch entscheiden, dass angesparte Kapital sofort in eine lebenslange Rentenversicherung einzuzahlen. Die wenigen riesterfähigen Fondssparpläne stützen sich auf einen Mustervertrag, den der Bundesverband der Investmentgesellschaften (BVI) vorgelegt hat.

Eine Förderung erfolgt bei privaten Verträgen nur, wenn die Zertifizierung vorliegt. Hierbei handelt es sich nicht um ein wirtschaftliches Gütesiegel, sondern um eine Aussage darüber, ob der Vertrag die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Erkennbar ist die Zertifizierung an der amtlichen Prüfnummer und an einem Zusatz, der die Förderfähigkeit bescheinigt. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) nimmt die Zertifizierung vor. Im Internet steht eine regelmäßig aktualisierte Liste aller Förderprodukte: Wer ein zertifiziertes Produkt abschließen will, muss zum förderfähigen Personenkreis gehören. Hierzu zählen alle rentenversicherungspflichtig Tätigen, Arbeitslose, Beamte, Kindererziehende und einige weitere Personengruppen mit besonderen Voraussetzungen. Nicht versicherungspflichtig Tätige wie Selbstständige, Freiberufler, Beschäftigte auf 325-Euro-Basis oder Sozialhilfebezieher können keinen Riester-Vertrag unterzeichnen. Allerdings erhalten nicht erwerbstätige Personen eine Förderung durch Zulagen, wenn ein Ehepartner förderberechtigt ist.

SIMONE WEIDNER

Riester-Infos im Internet:www.bafin.de/zertifizierung/hinweis.html,www.bma.de,www.finanztest.de

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