Infomatec-Anleger hat Pech

AUGSBURG dpa ■ Im Schadenersatzprozess gegen zwei Exmanager des Software-Unternehmens Infomatec wegen falscher Pflichtmitteilungen scheiterte ein Kleinanleger in zweiter Instanz. Der Augsburger Zivilsenat des Oberlandesgerichts München hob am Dienstag ein Aufsehen erregendes Urteil des Augsburger Landgerichts auf, das dem Mann im September 2001 wegen einer zu positiv dargestellten Pflichtmitteilung rund 51.000 Euro für seine später erlittenen Kursverluste zugesprochen hatte. Die Anwälte des Anlegers kündigten an, Revision einzulegen. Das Gericht wertete die Pflichtmitteilung vom Mai 1999 zwar als falsch, dennoch lehnte der Zivilsenat eine sittenwidrige Schädigung ab. Allerdings gebe es keine Zweifel, dass zumindest einer der beiden verklagten früheren Unternehmensvorstände dies wusste, so Anwalt Klaus Rotter, der den Kleinaktionär vertrat. Doch auch aus dem Börsengesetz lasse sich kein Schadenersatzanspruch ableiten, da es den Kapitalmarkt und nicht den einzelnen Anleger schütze, so das Gericht. Das aufgehobene Urteil des Landgerichts war das bislang einzige, das einem Anleger gegen die früheren Vorstände Schadenersatz zugebilligt hatte.