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Iranischer Schwuler mit spätem Asyl

Reza Norouzi, einst Schwimmer der iranischen Nationalmannschaft, wird nach sieben Jahren als Flüchtling anerkannt

Reza Norouzi hat es geschafft. Der homosexuelle Iraner, ehemaliger Schwimmer der iranischen Nationalmannschaft, ist von der Bundesrepublik als Flüchtling anerkannt worden. Damit endet für den 31-Jährigen eine siebenjährige Odyssee mit gerichtlicher Auseinandersetzung, Untertauchen und Misshandlungen durch andere muslimische Asylbewerber (die taz berichtete). Hätte das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge in Nürnberg seine ursprüngliche Entscheidung durchgesetzt, wäre er jetzt wahrscheinlich tot.

Norouzi konnte 1995 buchstäblich in letzter Minute aus Teheran fliehen, als Revolutionswächter sein Elternhaus stürmten. Sein Freund wurde verhaftet, gefoltert und hingerichtet. All das glaubte das deutsche Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge Norouzi aber nicht – sein Asylantrag wurde abgelehnt. Norouzi klagte. Während er noch auf den Prozess wartete, musste er erneut fliehen – diesmal aus seiner Wohnunterkunft im sächsischen Plauen. Seine muslimischen Mitbewohner hatten herausgefunden, dass er schwul ist. Daraufhin schlugen sie ihn und warfen ihn aus dem Zimmer. Norouzi stellte einen Antrag auf Umverlegung ins schleswig-holsteinische Geesthacht, wo er mittlerweile einen Freund hatte, der auch für den Unterhalt aufgekommen wäre. Das Bundesamt lehnte ab. Weil Norouzi sich nicht nach Plauen zurücktraute, tauchte er unter. Das Gericht wies seinen Asylantrag ab.

Ende 2000 gab es neue Hoffnung: Norouzi gelang es, aus dem Iran das Original des Haftbefehls gegen sich zu besorgen. Doch das Bundesamt unterstellte ihm, das Dokument sei gefälscht, und lehnte die Durchführung eines Asylfolgeantrages ab. Erst nach einer Intervention von amnesty international und einem Bericht in der taz wurde Norouzi im August 2001 mitgeteilt, dass das Verfahren neu aufgerollt werde.

Auch das zog sich aber wieder hin – unter anderem, weil das Bundesamt jetzt ein Attest darüber verlangte, dass der Iraner „irreversibel“ schwul ist. Norouzi fand schließlich einen Berliner Psychologen, der ihm die „unumkehrbare Festlegung auf homosexuelle Triebbefriedigung“ bescheinigte.

Nachdem auch der Petitionsausschuss des Bundestages sich für ihn eingesetzt hatte, passierte, was Norouzi nun als „zweite Geburt“ bezeichnet: Das Bundesamt erkannte ihn als Flüchtling an. Nun geht es davon aus, „dass der Antragsteller im Falle einer Rückkehr in den Iran mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit Verfolgungsmaßnahmen ausgesetzt sein würde. Beim Nachweis der Homosexualität droht in der Regel die Todesstrafe.“

„Ich verdanke der Bundesrepublik mein Leben“, sagt Norouzi, „und den vielen Leuten, die mich unterstützt haben, meiner Anwältin, amnesty international, dem Petitionsausschuss und der Presse.“ Jetzt kann er nach Geesthacht ziehen. Dort hat der ehemalige Schwimmer der iranischen Nationalmannschaft sich um einen Job als Bademeister bemüht. Ab 1. Januar 2003 wird er – so es in Kraft tritt – vom neuen Zuwanderungsgesetz profitieren und eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Weil er schon so lange in Deutschland ist, kann er nach einem Jahr Berufstätigkeit einen Antrag auf Einbürgerung stellen. Alles in allem gilt wohl: Die Rettung glückte in letzter Minute.

HEIKE DIERBACH

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