: Eignung zum Amte
Stellenstopp des Senates rechtswidrig. Externe BewerberInnen für öffentlichen Dienst sind zuzulassen
Hamburg muss offene Stellen im öffentlichen Dienst ausschreiben und auch externe BewerberInnen zulassen. Das entschied jetzt das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamburg per einstweiliger Verfügung (Gz.3 Sa 37/02). Damit steht der Einstellungsstopp, den der Senat zur Konsolidierung des städtischen Haushaltes beschlossen hatte, auf wackeligen Füßen. Der Deutsche Beamtenbund (DBB) und die Gewerkschaft Komba forderten Bürgermeister Ole von Beust (CDU) deshalb gestern auf, den Stopp zu stoppen.
Das LAG gab der Klage einer Frau statt, die zu einem Auswahlverfahren für eine frei gewordene Stelle nicht zugelassen worden war. Denn laut Senatsbeschluss sollen vorerst bis zum 31. Dezember offene Stellen in Behörden ausschließlich durch interne Umsetzungen besetzt werden. Dadurch sollen die Personalkosten gesenkt und die Mitarbeiterzahl verringert werden.
Zu diesem Zwecke soll zudem eine Lenkungsgruppe „Projekt zur Steuerung des internen Arbeitsmarktes (PIA)“ unter Leitung von Volkmar Schön, Staatsrat der Senatskanzlei, eingesetzt werden (taz berichtete gestern). Ihre Aufgabe besteht darin, kostenmindernd Personal umzusetzen und – wenn nötig – für neue Arbeitsbereiche zu qualifizieren. Diese „Erhöhung der Binnenflexibilität“ soll dazu beitragen, so eine noch vertrauliche Senatsdrucksache, allein in den nächsten beiden Jahren „ein Einsparvolumen in Höhe von 75 Millionen Euro“ zu erreichen.
Das LAG jedoch vertritt nun die Ansicht, dass Sparvorgaben einer Landesregierung nicht im Widerspruch zum Grundgesetzartikel 33 (2) stehen dürfen, wonach „jeder Deutsche nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte“ habe. Deshalb sei die externe Bewerberin zuzulassen. Ob sie die Stelle jetzt noch bekommt, steht auf einem anderen Blatt.
sven-michael veit
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