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Motzkus bleibt ermittlungsfrei

Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen den leitenden Verwaltungsdirektor der Charité, Bernhard Motzkus, ohne Ermittlungen eingestellt. Begründung: Zu keinem Zeitpunkt habe ein Anfangsverdacht für eine Straftat bestanden. Justizsprecherin Ariane Faust fügte gestern hinzu, dass Motzkus’ Geschäftsbeziehungen mit Geschäftspartnern des Klinikums zu einem Zeitpunkt beendet waren, der eine Strafverfolgung wegen Verjährung ohnehin nicht mehr zugelassen hätte. Dem Verfahren lag ein Schreiben des Grünen-Abgeordneten Volker Ratzmann an die Staatsanwaltschaft mit vermeintlich belastendem Material aus den Jahren 1995 und 1996 zugrunde. Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst einen Überprüfungsvorgang angelegt, der am Mittwoch als Ermittlungssache eingetragen wurde. Dies bedeutete nach Darstellung der Sprecherin jedoch nicht, dass ein Anfangsverdacht bestanden habe. Daher sei das Verfahren nun „ohne Ermittlungen wegen Verjährung etwaiger Straftaten“ eingestellt worden. DDP

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