: Motzkus bleibt ermittlungsfrei
Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen den leitenden Verwaltungsdirektor der Charité, Bernhard Motzkus, ohne Ermittlungen eingestellt. Begründung: Zu keinem Zeitpunkt habe ein Anfangsverdacht für eine Straftat bestanden. Justizsprecherin Ariane Faust fügte gestern hinzu, dass Motzkus’ Geschäftsbeziehungen mit Geschäftspartnern des Klinikums zu einem Zeitpunkt beendet waren, der eine Strafverfolgung wegen Verjährung ohnehin nicht mehr zugelassen hätte. Dem Verfahren lag ein Schreiben des Grünen-Abgeordneten Volker Ratzmann an die Staatsanwaltschaft mit vermeintlich belastendem Material aus den Jahren 1995 und 1996 zugrunde. Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst einen Überprüfungsvorgang angelegt, der am Mittwoch als Ermittlungssache eingetragen wurde. Dies bedeutete nach Darstellung der Sprecherin jedoch nicht, dass ein Anfangsverdacht bestanden habe. Daher sei das Verfahren nun „ohne Ermittlungen wegen Verjährung etwaiger Straftaten“ eingestellt worden. DDP
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen