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Im Heim-Casino

SPD und GAL klagen gegen Online-Roulette: Der Senat habe bei der Lizenz gegen das Spielbankgesetz verstoßen

Für die Spielbank Hamburg ist Online-Roulette ein Glücksspiel. SPD und GAL hingegen bezeichnen die Lizenz für das Internet-Casion als „übles Spiel“. Durch das Online-Angebot, das es seit Montag bundesweit einmalig in Hamburg gibt, würden neue potenzielle Spieler „zum Zocken verführt“. Die Oppositionsfraktionen halten dem Senat vor, per Rechtsverordnung das Wohnzimmer zum Casino gemacht zu haben, obwohl das vom Hamburgischen Spielbankgesetz nicht gedeckt sei. Gestern haben sie beim Verfassungsgericht Klage gegen die Lizenz eingereicht.

Rechtsanwältin Bettina Kähler begründet dies vor allem mit der Geschichte des Gesetzes. Durch dieses seien 1976 staatlich betriebene Casinos ermöglicht worden, um das illegale Glücksspiel aus den Hinterzimmern herauszuholen. Dies sollte nicht länger heimlich, sondern in öffentlichen Räumen und unter Kontrolle der dortigen MitarbeiterInnen erfolgen. Diese Kontrolle sei aber aufgehoben, wenn man sich zu Hause im Bademantel vor den Computer setzen und zocken kann: „Die geforderte Überwachung des Glücksspiels zum Schutz der Spielenden ist nur bei einer Präsenzpflicht möglich“, argumentiert die Anwältin.

Um das Online-Roulette zu lizenzieren, hätte der Senat deshalb laut GAL und SPD zunächst das Spielbankgesetz ändern müssen. In das Verfahren wäre dann auch die Bürgerschaft mit einbezogen. So aber hat der Senat die Lizenz erteilt, obwohl der Gesundheitsauschuss des Parlaments noch keine Gelegenheit hatte, eine ExpertInnenanhörung zum Thema auszuwerten. Das sollte erst am gestrigen Abend geschehen. SPD und GAL kann auch nicht beschwichtigen, dass die CDU im Ausschuss die Einrichtung eines „Runden Tisches Glücksspielsucht“ beantragen wollte. GAL-Abgeordnete Dorothee Freudenberg: „Das ist eine reine Alibi-Geschichte.“ELKE SPANNER

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