Wer muss für den Müll zahlen?

Ein Mieter wird zahlungsunfähig: Das kann doppeltes Pech für den Vermieter sein. Er kann für anfallende Gebühren haftbar gemacht werden, sagt ein Gericht

Wenn ein Mieter blank und schon seit Monaten mit seinen Zahlungen im Rückstand ist, ist das für Mieter und Vermieter unangenehm. Letzteren kann neben seinen ausbleibenden Mieteinahmen noch ein weiterer Kostenfaktor hart erwischen:

Als ein zahlungsunfähiger Mieter einer Immobilie nicht nur seine Miete, sondern sogar die Müllgebühren nicht mehr bezahlen konnte, wandte sich die Kommune an dessen Vermieter, er solle die Differenz begleichen. Der weigerte sich, für seinen Mieter in Haftung genommen zu werden. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz entschied jedoch, die Kommune dürfe die Müllgebühren statt vom Mieter auch bei demjenigen eintreiben, auf dessen Grundstück der Müll entstanden sei. Sonst würden die Kosten auf die Allgemeinheit abgewälzt, argumentierte das Gericht (AZ 12 A 10107/02). taz