piwik no script img

Missbrauch schärfer ahnden

Justizministerin Brigitte Zypries will sexuellen Missbrauch von Kindern generell als Verbrechen bestrafen. Heute debattiert der Bundestag über einen ähnlichen CDU-Antrag

BERLIN taz ■ Härtere Strafen für sexuellen Missbrauch von Kindern sind das erste große Projekt von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD). Gestern kündigte sie an, „noch vor Weihnachten“ ein Gesetz vorzulegen.

„Sexueller Missbrauch an Kindern soll künftig generell als Verbrechen bestraft werden“, sagte Zypries. Damit würde im Strafgesetzbuch eine Mindeststrafe von einem Jahr statt bisher sechs Monaten vorgesehen. Auf Druck der Grünen und des Deutschen Anwaltvereins wird es aber auch künftig geringere Strafen für „minder schwere Fälle“ geben, etwa bei einem aufgedrängten Zungenkuss. Gedacht ist hier an Strafen zwischen drei Monaten und fünf Jahren. Außerdem sollen künftig in der zentral geführten Gendatei auch die Genf-Fingerabdrücke von erwischten Exhibitionisten gespeichert werden. „Etwa 3 bis 5 Prozent der Sexualtäter haben als Exhibitionisten angefangen“, begründete Zypries diese Maßnahme.

Mit der Union hat die Ministerin bereits über ihr Vorhaben gesprochen. Große Differenzen habe es nicht gegeben, sagte Zypries. Kein Wunder: Die meisten Punkte finden sich auch in einem Gesetzentwurf der CDU/CSU, den der Bundestag heute debattiert. Man sei aber nicht von der Union auf die Idee gebracht worden, betonte sie. „Unser Gesetzentwurf wird schon seit drei Jahren vorbereitet.“

Dissens gibt es allerdings in einem zentralen Punkt – der Sicherungsverwahrung. Was der Bund hier tun könne, habe er durch eine Neuregelung im Sommer getan, so Zypries. Seither können sich Strafgerichte in unklaren Fällen die spätere Anordnung von Sicherungsverwahrung „vorbehalten“. Unionsvertreter halten dies jedoch für lückenhaft. Nicht erfasst würden alle bereits jetzt einsitzenden Straftäter und solche Kriminellen, deren fortdauernde Gefährlichkeit das Gericht zunächst nicht erkenne.

Zypries ist allerdings auch in diesen Fällen nicht generell gegen eine nachträgliche Anordnung von Sicherungsverwahrung. „Auch wir wollen nicht, dass gefährliche Sexualtäter frei herumlaufen.“ Allerdings seien für derartige Gesetze die Länder zuständig. CHRISTIAN RATH

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen