: Karlsruhe als Wegweiser
Bambule-Demo: Polizei redet Krawall herbei und hat City-Route verboten. 2000 Polizisten im Einsatz. Verfassungsgericht sollte nachts das letzte Wort haben
Wenn sich die Solidaritätsdemo für den Bauwagenplatz Bambule heute um 13 Uhr auf dem Hachmannplatz formiert, wird womöglich der weitere Weg vom Bundesverfassungsgericht in Karlruhe vorgegeben sein. Dieses sollte – wenn möglich – in der Nacht angerufen werden, falls das Oberverwaltungsgericht (OVG) das von der Polizei verhängte und vom Verwaltungsgericht gestern bestätigte City-Verbot nicht kassieren sollte. Vom Versuch, auch das Karoviertel zur Tabu-Zone zu erklären, ist die Polizei gestern abend abgerückt. Indes werden 2000 PolizistInnen für die Demo aufgeboten.
Die Polizei begründet das City-Verbot mit einer abstrakten Gefahrenlage. So habe es nach der Räumung des Bambule-Platzes im Karo-Viertel spontane Demos gegeben, bei denen es zu Konfrontationen mit der Polizei gekommen sei. Der Anschlag von Castor-Gegnern auf das HEW-Kundenzentrum in Eimsbüttel am Dienstag wird ebenfalls einfach der Bambule zugeordnet. „Im Falle von Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen“ in der Vorweihnachtszeit sei in der City „ein polizeilicher Schutz für unbeteiligte Dritte nicht zu gewährleisten“, lautet die Begründung.
„Dass die Bambule-Leute zwei Mal durch die Innenstadt gezogen sind, ohne dass etwas passiert ist, wird gar nicht erwähnt“, empört sich Anwältin Cornelia Ganten-Lange. Sie legte für die Veranstalter Beschwerde beim OVG ein und soll notfalls bis vors Verfassungsgericht gehen.
Indes rufen weitere Organisationen zur Demo gegen die Räumung des Bauwagenplatzes auf. „Wie Geächtete im Mittelalter sollten die Bambule-Leute aus der Stadt geworfen werden“, sagt Dirk Hauer (Sozialpolitische Opposition). Für die Gewerkschaft GEW ist das „teilweise schikanöse und willkürliche Verhalten“ der Polizei bezeichnend für Schwarz-Schill: „Hamburg ist zum Vorreiter einer Politik der Ausgrenzung und des Sozialabbaus geworden“, so Sprecherin Ilona Wilhelm. Kai von Appen
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