Vom Krieg ins Verhörtrauma

Fachtagung der Diakonie Schleswig-Holstein zum behördlichen Umgang mit ärztlichen Attesten von Flüchtlingen. Fachleute: Rückführung darf nicht zum Trauma werden

Die Europäische Konvention beschreibt es als Menschenrechtsverletzung, wenn ein Flüchtling medizinische Hilfe braucht und in ein Land geschickt wird, das ihm diese nicht hinreichend bieten kann. Trotzdem ist die Abschiebung kranker Flüchtlinge an der Tagesordnung, gerade in Hamburg, wo medizinische Atteste niedergelassener ÄrztInnen von der Ausländerbehörde angezweifelt und durch Gegengutachten entwertet werden. Denn die medizinischen Interessen der ÄrztInnen kollidieren mit dem Willen des Staates, möglichst viele Ausländer in ihre Herkunftsländer zurückzuschicken.

Um die unterschiedlichen Sichtweisen der Berufsgruppen deutlich zu machen, hatte das Diakonische Werk Schleswig-Holstein gestern zu der Fachtagung „Verfolgung – Flucht – Sprachlosigkeit“ nach Bad Segeberg eingeladen. Rund 100 Fachleute, auch aus Hamburg, nahmen daran teil.

Der Leiter des Gesundheitsamtes Bremen, Jochen Zenker, verwies auf einen Beschluss des Deutschen Ärztetages aus dem Jahr 2000, in dem dieser davor warnt, dass die Rückführung von Flüchtlingen „nicht zu einem erneuten Trauma werden darf“. Aufgrund erlebter Misshandlungen würden viele Flüchtlinge unter psychischen Folgeerkrankungen wie Depressionen oder Angstzuständen leiden. Ihre Rückführung dürfte erst erfolgen, „wenn die Gefahr einer erneuten Traumatisierung nicht mehr gegeben ist“. Die Psychologin Helga Spranger verwies darauf, dass gerade die Traumatisierung eine realistische Einschätzung oftmals schwierig mache. Anhörungen im Asylverfahren beispielsweise würden bei Flüchtlingen aus einem totalitären Land Verhörängste wecken.

Auch Angelika Birck vom Behandlungszentrum für Folteropfer in Berlin betonte, dass das Aussageverhalten von vorausgegangenen Erlebnissen beeinflusst wird. Etwa 55 Prozent aller Opfer von Vergewaltigung und rund 39 Prozent der Menschen, die einen Krieg erlebt haben, würden eine „posttraumatische Belastungsstörung“ entwickeln. Und deshalb vor Gutachtern und Asylentscheidern gerade die besonders schmerzhaften Erlebnisse verschweigen. ELKE SPANNER