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Christian Schertz, Medienrechtler und Presseanwalt in Berlin:

„Ich halte die gestrige Entscheidung des Berliner Landgerichts für ausgewogen und richtig. Natürlich hat auch der Bild-Chefredakteur Kai Diekmann Persönlichkeitsrechte, wie jeder andere Mensch auch, sodass er eine Darstellung, die in diese Persönlichkeitsrechte eingreift, auch verbieten kann. Aber: Ein Schmerzensgeld wäre hier sicherlich das falsche Signal, weil berücksichtigt werden muss, dass die taz-Geschichte eine erkennbare Satire auf die Machart der Bild-Zeitung war und daher nicht so sehr auf Kai Diekmann zielte, sondern auf die Bild-Zeitung selbst. Schließlich ist zu bedenken, dass Kai Diekmann als Bild-Chefredakteur selbst natürlich maßgeblich für eben diese Machart verantwortlich ist.“

FOTO: JIM RAKETE