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Pressetext des Axel Springer Verlags:

„Die Berliner tageszeitung unterliegt zum zweiten Mal gegen Bild-Chefredakteur Kai Diekmann im Falle der Unterlassungsklage in Bezug auf die Veröffentlichung eines Artikels in der Zeitung vom 8. Mai 2002. Sowohl im Einstweiligen-Verfügungs-Verfahren als auch heute im Hauptsacheverfahren wurde der tageszeitung untersagt, den Artikel weiter zu verbreiten bzw. die darin aufgestellten Behauptungen zu wiederholen. Der ASV (…) sieht sich (…) bestätigt, dass die Verletzung der Intimsphäre und Ehre eines Menschen nicht geduldet werden kann – auch nicht, wenn man sich auf Satire beruft. In Bezug auf die Entscheidung zum Schmerzensgeldanspruch wird die Begründung des Gerichts abgewartet und über weitere Rechtsmittel entschieden.“

FOTO: DANIEL BISKUP