: Gebührenkontrolle
Einzelverbindungsnachweise können kostenlos beantragt werden. So lässt sich die Rechnung gerichtsfest prüfen
Nicht nur bei Familienzwist wegen hoher Telefonrechnungen kann ein Einzelverbindungsnachweis hilfreich sein. Die genaue Auflistung aller Gespräche mit Anrufzeit, Dauer, Kosten und angewählter Rufnummer ermöglicht es auch, die Telefonrechnung auf Korrektheit zu überprüfen. Wer sich normalerweise von der Telefongesellschaft übervorteilt glaubt, hat es schwer, deren Rechenfehler zu Ungunsten des Kunden auch nachzuweisen. Nicht so beim Einzelverbindungsnachweis. Da tauchen dann unter Umständen so genannte Doubletten, Nullsekundengespräche und undokumentierte Verbindungen auf. Als Doubletten bezeichnet man identische Verbindungen, die zeitgleich oder geringfügig zeitversetzt zweimal auftauchen, bei Nullsekundengesprächen kommt keine Verbindung zustande, trotzdem wird eine Gebühr berechnet, und undokumentierte Verbindungen werden berechnet, ohne dass Zielnummer oder Verbindungszeit angegeben werden. So ausgerüstet, ist der Kunde in der Lage, zu beweisen, dass die Rechnung falsch ist. Bislang haben nur etwa 25 Prozent aller Telekom-Kunden den kostenlosen Einzelverbindungsnachweis beantragt. TAZ
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