: In der Kasse kracht‘s
Kassenärztliche Vereinigung will mehr Geld von ihren Mitgliedern. Hausarzt Hach fühlt sich verschaukelt und viel zu sehr verwaltet
von SANDRA WILSDORF
Krach der Kassenärzte: Hausarzt Friedrich Hach fühlt sich vom Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) in Hamburg verschaukelt, weil der „wegen der gesamtpolitischen Auswirkungen“ den Ärzten eine „moderate Anhebung der Verwaltungskosten um durchschnittlich 0,2 Prozent“ zumutet. Niedergelassene Ärzte sind zwangsweise Mitglied in der KV. Von ihrem Praxiseinkommen müssen sie um die zwei Prozent an ihre Interessenvertretung abführen. Nun hat Hach nachgerechnet und festgestellt: Nicht um 0,2 Prozent, sondern um zwei Prozentpunkte will die KV erhöhen, und das entspricht einem Plus von etwa zehn Prozent. „Ein Rechenfehler“, räumt KV-Sprecher Stephan Möllers ein. Der erboste Hach bittet in einem Brief, der der taz vorliegt, Ärzte-Kollegen um Vorschläge, wie man damit umgehen sollte.
Der Hausarzt hat geprüft, warum die KV die Beiträge erhöhen muss und dabei herausgefunden, dass ihre Ausgaben um etwa zwei Millionen Euro gestiegen sind. Ein Drittel davon machen höhere Personalaufwendungen aus. Allein 100.000 Euro davon gehen an den KV-Vorsitzenden Michael Späth: Der bekommt nämlich, statt früher 8000 Mark im Monat, nun 9500 Euro „Aufwandsentschädigung“. Späth tut das Schreiben ab als „untauglichen Versuch eines schlechten Verlierers, die Wahl zum Ärztekammer-Präsidenten zu beeinflussen“.
Was die Ärzte sich da liefern, ist nämlich niedere Politik: Gestern (nach Redaktionsschluss) wählte die Ärztekammer einen neuen Präsidenten. Der amtierende Frank Ulrich Montgomery, der mit Hachs Hausärzte-Liste kooperierte, drohte die Wahl gegen die „Hamburger Allianz für Klinik und Praxis“ zu verlieren, in der überwiegend KV-Funktionäre organisiert sind.
Späth erklärt seine verdoppelten Bezüge als „für die KV kostenneutral“. Die neue Regelung gehe auf ein Urteil des Bundessozialgerichts zurück. Die Hälfte der Aufwandsentschädigung gab es früher während der Amtszeit, die andere Hälfte danach. Wenn nämlich der ehemalige Funktionär wieder seine Praxis in Schwung bringen muss – wobei die KV ihrem Präsidenten zusätzlich einen Stellvertreter für dessen Praxis bezahlt. Weil das Sozialgericht diese Praxis verboten hat, bekommen Späth und Kollegen jetzt die volle Auf-wandsentschädigung und dafür nichts mehr, wenn sie eines Tages abgewählt werden. Wie Minister erhalten auch Präsidenten von Ärztekammern Übergangsgelder. Echt am Boden, das Gesundheitssystem.
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