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Razzia – Schlag ins Wasser

Staatsanwalt beantragte die Freilassung eines Nigerianers aus U-Haft: „Kein dringender Tatverdacht“

Die Bremer Polizei muss sich die Frage nach der Verhältnismäßigkeit der Razzia im deutsch-nigerianischen Verein stellen. Nach dem pressewirksamen Auftritt einer Hundertschaft Polizisten im Vereinslokal im Hohentor ist nun auch der letzte Nigerianer freigelassen worden. „Es besteht kein dringender Tatverdacht“, sagte gestern der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Zwar werde der Vorwurf der Schutzgelderpressung noch ausermittelt. Doch kam der Beschuldigte Lawal B. auf Antrag der Staatsanwaltschaft selbst aus U-Haft frei, nachdem eine Frau sein Alibi bestätigte. Offen ist nach wie vor, ob es dann zu einer Anklage kommen wird.

Dem 38-Jährigen war vorgeworfen worden, er habe die Diskothek „Memory“ durch Erpressung unter seine Kontrolle bringen wollen; als Belastungszeuge war ein Landsmann aufgetreten, der in der nigerianischen Community als problematisch gilt. Daraufhin war der Verein durchsucht worden. Verdacht: dort würden kriminelle Absprachen stattfinden. Vereinsmitglieder dementierten: Zwar sei ein Boykott gegen die Disko Thema gewesen. Dort würden Afrikaner diskriminiert. Doch gehe es höchstens um Mindereinnahmen für den Wirt.

Der groß angelegte Polizeiauftritt Ende November war medienwirksam begleitet worden. Eine Redakteurin des Weser-Kuriers hatte von vor Ort berichtet, wie die Polizei gegen „mafiaähnliche Strukturen“ vorgehen wollte – einen Tag übrigens, nachdem die Bild-Zeitung den Auftakt zu Negativschlagzeilen über die Polizei gemacht hatte. „Polizist vergewaltigte Kollegin auf Revierfeier“, hatte Bild getitelt – noch bevor der Prozess begonnen hatte.

Zwei Wochen nach der Aktion nun gibt es wenige Hinweise auf einen erfolgreichen Schlag gegen „mafiaähnliche Strukturen“ – von denen die Staatsanwaltschaft auch überrumpelt worden wäre. Entgegen den Gepflogenheiten wusste sie nichts von der Aktion, nach der von 27 Festgenommenen am nächsten Morgen 26 wieder freikamen. Waffen, Drogen oder andere Hinweise auf kriminelle Aktivitäten gab es keine. Aus Sicht von Anwalt Herwig Troischt hätte auch Lawal B. früher frei sein können, „wenn die Polizei die Entlastungszeugin eher vernommen hätte“. ede

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