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Preußenstiftungen einigen sich

Eigentumsstreit über 500 Kunstwerke beigelegt. Viele Bilder müssen in Berlin den Standort wechseln

Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz und die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten haben sich über die endgültige Zuordnung von etwa 500 Kunstwerken geeinigt. Ein entsprechender Vertrag ist von den beiden Präsidenten Klaus-Dieter Lehmann und Hartmut Dorgerloh in Berlin unterzeichnet worden. Etwa ein Drittel der betroffenen Kunstwerke wird seinen Standort von Januar an wechseln.

Zu den 500 Kunstwerken gehören berühmte Frühwerke von Caspar David Friedrich, ein Gemälde von Carl Blechen und Bilder von Jean-Antoine Watteau oder Lucas Cranach d. Ä., aber auch Bibliotheksbestände preußischer Könige und herausragende Werke des Kunsthandwerks, ein Münzschrank von Dagly sowie wertvolle Silber- und Porzellanbestände. Die beiden von Friedrich gemalten Bilder „Mönch am Meer“ und „Abtei im Eichwald“ werden weiterhin in der Alten Nationalgalerie zu sehen sein, während der „Morgen im Riesengebirge“ von 1810/11 im Schloss Charlottenburg verbleibt.

„Unter die Nachkriegsgeschichte beider Stiftungen ist jetzt ein Schlusspunkt gesetzt worden“, sagte Lehmann bei der Vertragsunterzeichnung am Montag. Man habe eine tragfähige Lösung für beide Seiten gefunden, die nun auch eine verstärktere Zusammenarbeit beider Seiten eröffne. Die Standortzuordnung auf Grund von kunst- und kulturhistorischen Aspekten sei die beste Grundlage für eine Entscheidung in der Eigentumsfrage gewesen.

Die Nachkriegsgeschichte im geteilten Deutschland hatte zu unterschiedlichen Rechtsauffassungen über die Eigentumsfrage an zahlreichen Kunstwerken geführt, wozu es 1972 auch ein Urteil des Bundesgerichtshofes gab. Nach der Wiedervereinigung entstand erneuter Klärungsbedarf. Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz in Berlin mit ihren 17 Museen und der Staatsbibliothek wird vom Bund und allen Ländern getragen, die Preußischen Schlösser in Berlin und Brandenburg vom Bund sowie den beiden betroffenen Ländern. DPA

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