: Was zum neuen Jahr alles anders wird
Der Verbraucher muss sich umstellen: Die Umwelt kann sich über Pflichtpfand, Ökosteuer und Rauchverbote freuen
Dosenpfand:
Ab 1. Januar wird auf Getränkedosen, Einwegflaschen und Getränkekartons ein Pflichtpfand erhoben. Dieses beträgt 25 Cent bei Einwegverpackungen bis 1,5 Liter, für größere werden 50 Cent fällig. Dies gilt nur für Verpackungen von Mineralwasser, Bier, Erfrischungsgetränken mit Kohlensäure. Bei Fruchtsäften ohne Kohlensäure, Wein und alkoholhaltigen Mischgetränken wird kein Pfand kassiert. Dosen und Verpackungen müssen dort zurückgegeben werden können, wo sie gekauft wurden. Geschäfte mit einer Verkaufsfläche unter 200 Quadratmetern müssen nur Verpackungen der Marken zurücknehmen, die sie führen.
Ökosteuer:
Ab 1. Januar tritt die fünfte Stufe der Ökosteuer in Kraft. Damit verteuern sich Kraftstoffe an Tankstellen um 3,07 Cent je Liter. Strom kostet 0,26 Cent pro Kilowattstunde mehr. Zum Vergleich: Ein durchschnittlicher Zwei-Personen-Haushalt verbraucht etwa 2.400 kWh/Jahr.
Stärker besteuert wird auch Erdgas. Die Abgabe an den Staat steigt von 0,35 Cent auf 0,55 Cent pro Kilowattstunde. Bei einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden summiert sich das auf etwa 40 Euro. Offen ist noch, ob die Gasversorger die Preiserhöhungen an die Kunden weitergeben. Mit zusätzlichen Steuern werden auch Flüssiggase und schweres Heizöl belegt. Die bisher ermäßigten Steuern für Nachtspeicheröfen steigen von 1,02 Cent pro Kilowattstunde auf 1,23 Cent leicht an.
Telekommunikation:
Ab 1. Januar sind die 09 00er-Nummern freigeschaltet. Diese sollen bis Ende 2005 die 01 90er-Nummern ersetzen. Die Verbindungsgebühr wird frei festgelegt. An Folgeziffern können Anrufer aber erkennen, welcher Service sich hinter den Nummern verbirgt. 09 00-1-Dienste sind Informationsdienste, bei denen Unterhaltung nicht im Vordergrund stehen darf, 09 00-3-Dienste sind Unterhaltungsdienste ohne Sex-Inhalte, 09 00-5-Dienste dürfen beliebige Inhalte haben.
Post:
Die Post ändert viele ihrer Preise. Einige Beispiele: Das Porto für den Standardbrief sinkt auf 55 Cent (bisher 56 Cent). Der größere Kompaktbrief kostet 1 Euro (bisher 1,12 Euro) und der Großbrief 1,44 Euro (bisher 1,53 Euro). Billiger wird auch die Postkarte. Das Porto sinkt von 51 auf 45 Cent.
Teurer werden zum Teil Einschreiben. Bei Einwurf-Einschreiben, die nicht persönlich übergeben werden brauchen, erhöht sich die Gebühr von 1,53 auf 1,60 Euro. Nachsendungen und Lagerung von Postsendungen sind künftig nicht mehr kostenlos. So kosten Nachsendungen ab Januar für sechs Monate 14,80 Euro, für ein Jahr 24,80 Euro.
Verkehr:
Die Strafen für das Schwarzfahren werden bundesweit von 30 auf 40 Euro angehoben. Wer nachweisen kann, dass er zur Zeit der Kontrolle doch einen Fahrschein besaß, zahlt dann 7 statt bisher 5 Euro. Auf unterirdischen Bahnsteigen etwa bei U-Bahnen wird das Rauchverbot ausgeweitet. Ein Verstoß kann mit 15 Euro Bußgeld geahndet werden.
Zum Jahresbeginn gilt EU-weit ein einheitliches Recht bei der Regelung von Verkehrsunfällen. Damit sollen Schwierigkeiten nach Unfällen im Ausland gemindert werden. Versicherungen sind verpflichtet, in jedem Mitgliedsstaat Ansprechpartner zu benennen und Schäden in drei Monaten zu regeln.
Tabaksteuer:
Die Tabaksteuer steigt um 1 Cent pro Zigarette. So kostet die Automatenpackung zwar unverändert 3 Euro, in der Schachtel stecken aber nur 18 Zigaretten, also 1 weniger als bisher.
Kaufrecht:
Garantieleistungen werden erweitert. Seit Januar 2002 gilt, dass Händler zwei Jahre für Mängel an Waren haften. Für eine Übergangsfrist waren dabei Kaufverträge ausgenommen, die vor 2002 abgeschlossen wurden. Ab 1. Januar gelten aber auch für viele Altverträge die neuen Gewährleistungsgesetze. Darunter fallen etwa Dauerschuldverhältnisse mit wiederkehrenden Lieferungen wie bei Buch- oder CD-Clubs. Bei Ratenlieferungen, zum Beispiel bei Lexika, die in einzelnen Bänden geliefert werden, gilt weiter das alte Recht einer Garantie für sechs Monate.
Banken:
Ab dem 1. Juli dürfen Banken für grenzüberschreitende Euroüberweisungen in Höhe von bis zu 12.500 Euro in einen EU-Staat keine höheren Gebühren mehr berechnen als für Überweisungen im Inland.
Steuergesetz/Abbau von Steuervergünstigungen:
Die Beratungen über dieses mehr als 40 Punkte umfassende Gesetz werden voraussichtlich erst im Frühjahr beendet. Wegen des Widerstandes der Union gegen zahlreiche Einzelheiten herrscht Rechtsunsicherheit. Dennoch sind Fristen zum 1. Januar zu beachten. So sollen die Einkommensteuer und die Unternehmen betreffende Regelungen rückwirkend zum 1. Januar wirksam werden.
Geplant sind bis jetzt:
– eine pauschale Besteuerung von 15 Prozent auf Aktien und Immobiliengewinne
– die Abschaffung der Spekulationsfrist von einem Jahr und zehn Monaten bei Immobilien
– die Einführung von Kontrollmitteilungen über Depot- und Kontobewegungen. Das war bisher nur möglich, wenn Verdacht auf Straftat vorlag.
Eigenheimförderung:
Auch die Änderungen bei der Eigenheimzulage fallen unter die noch nicht endgültig durchgesetzten Pläne der Bundesregierung. Sie sollen aber ebenfalls rückwirkend zum 1. Januar wirksam werden. Wer noch die Zulage nach der alten Regelung in Anspruch nehmen möchte, muss sein Bauprojekt oder seinen Immobilienerwerb bis zum 31. Dezember rechtlich absichern.
Vorgesehen ist, dass ab 2003 nur noch Familien mit Kindern beim Eigenheimbau unterstützt werden. Sie erhalten acht Jahre einen Sockelbetrag von jährlich 1.000 Euro. Bislang betrug die Grundförderung für Neubauten 2.556 Euro pro Jahr, unabhängig davon, ob es Kinder gab. Zusätzlich gibt es für jedes Kind 800 Euro im Jahr. Außerdem gelten neue Einkommensgrenzen: Gefördert werden Verheiratete mit Kindern, wenn das gemeinsame Einkommen zwei Jahre hintereinander unter einem Betrag von 140.000 Euro liegt (bisher 163.600 Euro). Pro Kind erhöht sich die Grenze um 20.000 Euro. Paare, die zu Baubeginn kinderlos sind, werden unterstützt, wenn spätestens vier Jahre später Nachwuchs kommt. Die Förderung läuft dann ab Geburt des Kindes.
Außerdem wird die Ökozulage, die zusätzlich zur Eigenheimzulage für Energie sparende Neubauten und Sanierungen beantragt werden kann, auf 300 Euro angehoben. MARIUS ZIPPE
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