Kritiker der Vorratsdatenspeicherung: „Heiko Maas hat gut verhandelt“
Johannes Fechner, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, rechnet mit der Zustimmung des SPD-Konvents zur Vorratsdatenspeicherung.
taz: Herr Fechner, Sie gelten in der SPD als Gegner der Vorratsdatenspeicherung (VDS). Vorige Woche haben sich die Minister Maas und de Maizière auf die Wiedereinführung geeinigt. Hoffen Sie auf ein Veto des SPD-Parteikonvents am 20. Juni?
Johannes Fechner: Nein, ich halte den Vorschlag von Minister Maas für einen vernünftigen Kompromiss. Es werden weniger Daten für kürzer begrenzte Zeit gespeichert. Nach Fristablauf haben Betroffene einen Löschungsanspruch. Maas hat gut verhandelt, ich werde ihn unterstützen.
Meinen Sie, dass er und SPD-Chef Gabriel dort eine Mehrheit für die VDS bekommen?
Ja. Da Daten nur bei schweren Straftaten und nur nach richterlichem Beschluss abgefragt werden dürfen, kann der Vorschlag von Fraktion und Partei guten Gewissens akzeptiert werden.
Jusos und SPD-Netzpolitiker rufen parteiintern aber zum Widerstand auf…
Es ist gut, dass wir eine offene Diskussion führen.
Welche Rolle spielt der SPD-Parteitagsbeschluss von Ende 2011, in dem sich die SPD bereits für die VDS ausgesprochen hat?
Die damaligen Vorgaben waren wichtig für die Verhandlungen in der Bundesregierung. Sie werden eingehalten. Nun geht es darum, ob die Partei eine VDS auch dann akzeptiert, wenn Deutschland keine EU-Richtlinie mehr umsetzen muss.
42, ist rechtspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion. Der Anwalt galt als Kritiker der Vorratsdatenspeicherung.
Kann es noch Änderungen an den Plänen geben, etwa den Verzicht auf Speicherung von Handy-Standortdaten?
Eher nicht. Denn es wurden bereits kurze Speicherfristen vereinbart und auf die Speicherung des E-Mail-Verkehr verzichtet. Sonst kommen auch die Hardliner aus der Union und fordern längere Speicherfristen.
Solche Forderungen wird es sicher geben, spätestens nachdem das Gesetz verabschiedet ist. Ist der jetzige Kompromiss nur ein Lockvogel-Angebot?
Nein, das Gesetz soll dauerhaft so zurückhaltend bleiben. Es wird nicht alle zwei Jahre ausgeweitet werden. Das würde die SPD nicht mitmachen.
Wird das Gesetz vor Gericht Bestand haben?
Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sind erfüllt. Richtig ist, dass sich der EuGH sehr skeptisch gegenüber anlasslosen Massenspeicherungen geäußert hat. Aber das nun Vereinbarte ist gerade im europäischen Vergleich so restriktiv, dass der EuGH dies meiner Einschätzung nach nicht aufheben wird.
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