Kampf gegen Rundfunkgebühren: Kein Gefängnis, aber Pfändung
Der Haftbefehl gegen die Brandenburgerin, die keinen Rundfunkbeitrag bezahlt, wurde aufgehoben. Das Verfahren ist damit aber noch nicht zu Ende.
Vergangene Woche hatte die taz berichtet, dass der 43-jährigen Kathrin Weihrauch sechs Monate Beugehaft drohen. 309,26 Euro Rundfunk- und Mahngebühr schuldete sie dem rbb und den Behörden allein für das Jahr 2013. Ein Jahr lang stritt sie mit dem rbb, im August kam der Haftbefehl. Weihrauch legte Widerspruch ein und unterlag. Zuletzt hatte der rbb auch ihren Härtefallantrag abgelehnt.
Gewonnen hat Kathrin Weihrauch damit jetzt allerdings noch nicht – das Verfahren läuft weiter. „Auch wenn die Vollstreckungsbehörde den Haftbefehl zurückgenommen hat, so hat der rbb dennoch einen vollstreckbaren Titel“, so der rbb-Sprecher Volker Schreck gegenüber der taz. Das heißt, dass, in den kommenden 30 Jahren immer wieder geprüft werden soll, ob Kathrin Weihrauch irgendwann pfändbare Vermögens- oder Sachwerte besitzt – ein neues Auto, ein Haus etc.
Kathrin Weihrauch zahlt aus „Gewissensgründen“ keine Rundfunkgebühren, wie sie selbst sagt. Sie besitze weder Fernsehen noch Radio. Laut Schreck reiche das aber nicht aus. „Wir können nicht ohne konkrete Gründe auf unsere Forderungen verzichten“, sagt er und verweist darauf, dass sich Menschen, die den Beitrag nicht zahlen können, befreien lassen können. Das aber hatte Kathrin Weihrauch nach eigenen Aussagen bereits versucht, allerdings nicht genehmigt bekommen.
Ob aus Kathrin Weihrauchs Geschichte nun folgt, dass Haftbefehle wegen nicht gezahlter Rundfunkgebühren nie mehr vollstreckt werden, ist unklar. Die ARD-Vorsitzende Karola Wille hatte das im September in Aussicht gestellt. Volker Schreck vom rbb sagt hingegen, diese Frage liege nicht in der in der Verantwortung des rbb.
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