Kommentar Diskussion um Vorratsdaten: Ratlose Sicherheitspolitiker

Frankreich speichert Vorratsdaten, die Anschläge in Paris hat das nicht verhindert. Das zeigt: Massenüberwachung ist kein effizientes Mittel.

Nach den Anschlägen in Paris wird in Deutschland erneut die Speicherung von Vorratsdaten gefordert. Bild: ap

Die Sicherheitspolitiker sind nach den Anschlägen von Paris ratlos und verunsichert. Halt suchen viele von ihnen - vor allem diejenigen der CDU/CSU – in eingeübten Routinen. Hierzu gehört der Ruf nach Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung. Alle Telefon- und Internet-Verkehrsdaten aller Bürgerinnen und Bürger sollen mindestens sechs Monate lang gespeichert werden, damit die Polizei im Bedarfsfall darauf zugreifen kann.

Allerdings haben die verunsicherten Sicherheitspolitiker in ihrem spontanen Bedürfnis übersehen, dass die Anschläge ja in Frankreich stattfanden und es dort seit Jahren schon eine derartige Vorratsdatenspeicherung gibt. Besser kann man kaum illustrieren, dass die Massenüberwachung kein effizientes Mittel ist, um solche furchtbaren Anschläge zu verhindern.

Auch zur Aufklärung der französischen Attentate ist die Vorratsdatenspeicherung nicht erforderlich. Die Täter sind bekannt, die meisten sind tot – wie häufig bei islamistischen (Selbstmord-)Attentaten. Einer ließ sogar seinen Ausweis im Auto liegen.

Selbst zur Aufklärung ihrer Strukturen und möglicher Hintermänner dürfte die Vorratsdatenspeicherung hier nicht nötig sein. Denn die mörderischen Islamisten und ihr Umfeld waren ja schon lange auf dem Schirm der französischen Sicherheitsbehörden. Es ist sehr naheliegend, dass ihre Verbindungsdaten schon lange gesammelt wurden.

Inzwischen haben die Befürworter der Vorratsdatenspeicherung umgeschwenkt und warnen sogar davor, die Diskussion nur mit Blick auf die französischen Anschläge zu führen. Stattdessen müsse man auch über Kinderpornographie sprechen – drei Tage nach den Anschlägen von Paris. Die Sicherheitspolitiker spüren selbst, wie schwach ihre Position ist.

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Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).

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