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Ministererlaubnis
16-mal wurde seit 1973 eine so genannte Ministererlaubnis für Fusionen beantragt. Mit dieser kann der Wirtschaftsminister das Kartellamt überstimmen, wenn „überragendes Interesse der Allgemeinheit“ vorliegt.
Das Kartellamt hat bislang etwa 30.000 Fusionsvorhaben geprüft. Grundlage ist hauptsächlich das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). In 133 Fällen untersagten die Kartellwächter bislang die Fusion. Die letzten spektakulären Verbote stammen aus den 90er-Jahren: gegen den Zusammenschluss der Baukonzerne Holzmann und Hochtief sowie gegen die Zusammenarbeit von Bertelsmann und Kirch beim Pay-TV.
Tatsächlich haben Wirtschaftsminister aber bislang erst 11-mal entschieden – die restlichen Anträge wurden zurückgezogen. In 6 Fällen überstimmten sie die Kartellwächter – etwa bei der Fusionen von Thyssen mit dem Werkzeugbauer Hütter-Hilbe oder bei der Textilmaschinenfusion zwischen Artos und Babcok in den 70er-Jahren. RENI
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