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■ Von Stahl...wird wieder Anwalt

Berlin (AP) – Der frühere Generalbundesanwalt Alexander von Stahl kehrt in seinen angestammten Beruf als Rechtsanwalt zurück. Wie er gestern dem Privatsender n-tv sagte, wird er ab kommendem Jahr in einer Kanzlei in Berlin tätig sein. Die Weigerung von Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger, ihn wieder in sein Amt als oberster Ankläger der Republik einzusetzen, müsse er „so hinnehmen“. Seine Versetzung in den einstweiligen Ruhestand im Zusammenhang mit der blutig verlaufenen Polizeiaktion von Bad Kleinen im Sommer bezeichnete der 55jährige von Stahl als Schock. „Ich bin nach wie vor der Auffassung, daß mir und der ganzen Behörde sachliche Fehler nicht unterlaufen sind.“

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