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Pietät bei Praxisgebühr. Die 10 Euro sind unter Umständen auch im Todesfall fällig. Das kann dann eintreten, wenn ein Patient während einer Notfallbehandlung stirbt. Sozialverbandschef Walter Hirrlinger sprach von einem „völlig unmoralischen und unverantwortlichen Zustand“. Er forderte Gesundheitsministerin Ulla Schmidt zum Eingreifen auf. Ihr Ministerium schob den schwarzen Peter aber auf die Selbstverwaltung der Ärzte, deren Sache die Ausgestaltung der Praxisgebühr sei.