was fehlt :
Recht auf Sendung. Musiker haben grundsätzlich keinen Anspruch darauf, dass ihre Musik im Radio gespielt wird. So entschied gestern das Oberverwaltungsgericht Münster. Die Gestaltung des Programms liege in der Obhut der Sender. Eine Frau hatte gegen den WDR geklagt und gefordert, bei der Programmgestaltung berücksichtigt zu werden. Sie selbst spielt Unterhaltungsmusik auf einer elektronischen Orgel, teils mit Gesang untersetzt, und hatte der Rundfunkanstalt ihre CDs übersandt, ohne dass eines ihrer Stücke gesendet worden war. Dem Oberverwaltungsgericht sei Dank.