was fehlt :
Dienstags frei für Jecken. Das Bundesarbeitsgericht sitzt in Thüringen, das nicht gerade für seine Karnevalskultur bekannt ist. Dennoch hätten die Erfurter Richter etwas mehr Sinn für Föderalismus zeigen können, als sie über die Klage eines Kölner Betriebsrats entschieden. Der habe nicht über die Arbeit am Karnevalsdienstag mitzubestimmen, schmetterte das BAG die Klage ab. Der Betriebsrat einer Versicherungsfiliale wollte erreichen, dass ohne seine Zustimmung am Karnevalsdienstag keine Arbeit angewiesen werden darf. Seit 1975 musste dort ein arbeitsfreier Fasnachtsdienstag nur mit 3,8 Stunden nachgearbeitet werden. Für 2003 hatte die Firmenleitung nun eine Rückkehr zur Regelarbeitszeit angeordnet.