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Flügellahme Entlein schwimmend auf dem See. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat sich wahrlich um das liebe Vieh verdient gemacht. In einem Urteil entschied es, dass für Jagdhundeprüfungen keine eigens flugunfähig gemachten lebenden Enten benutzt werden dürfen. Nach Auffassung der Richter verstößt diese Praxis gegen das Tierschutzgesetz. Bei der Prüfung der Hunde wird einer Ente das Gefieder verklebt, dann wird sie in einem Gewässer an einer Stelle ausgesetzt, die der zu prüfende Hund nicht kennt. Aufgabe des Hundes ist es, schwimmend die Ente aufzuspüren und aus der Deckung zu treiben. Dann soll sie der Jäger holen, mit dem Schießgewehr.

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