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vollmachtDarauf ist zu achten

Beim Verfassen und Erteilen einer Vollmacht kann man sich an folgenden Punkten orientieren:Wer erteilt die Vollmacht?Name, Geburtsdatum und -ort sowie derzeitiger Wohnort.Wer wird bevollmächtigt?Neben der bevollmächtigten Person noch eine Ersatzperson benennen für den Fall, dass die erste verhindert ist.Wozu wird bevollmächtigt?Bereiche oder Teilbereiche für welche die Vollmacht gelten soll (zum Beispiel vermögensrechtliche Angelegenheiten).VergütungSollen dem Bevollmächtigten lediglich entstehende Kosten erstattet werden, oder erhält er darüber hinaus auch eine besondere Vergütung?Zeitpunkt der ErstellungBaldmöglichst; sollte es später anderweitige Überlegungen geben, kann die Vollmacht jederzeit widerrufen werden. Vollmachten dürfen nur erstellt werden, wenn man voll geschäftsfähig ist.FormFür Vollmachten ist keine bestimmte Form vorgeschrieben. Umfassende Verfügungen werden jedoch zur Vermeidung von Unklarheiten und Missverständnissen schriftlich ausgearbeitet. Sollen Vollmachten vor Banken und Behörden Bestand haben, lässt man sie beim Notar oder am Gericht kostenpflichtig beurkunden oder beglaubigen. Für Bankvollmachten kann man sich auch direkt an die Bank wenden.Wo aufbewahren?An neutralem, vertrauenswürdigem Ort, beim Notar oder Steuerberater etwa. Die bevollmächtigte Person sollte nicht nur wissen, dass sie bevollmächtigt ist, sondern auch, wo die Vollmacht liegt, da sie nur mit der Originalvollmacht legitimiert handlungsfähig ist.

Missbrauch ist bei einer Vollmacht ausgeschlossen, wenn sie eine klare, schriftliche Anweisung enthält für den Fall, in dem sie zum Tragen kommt. KAJA

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