verkehrspolitik: Richtungswechsel bei 30 km/h
Klimmt hat AK Fahrradverkehr gegründet
Zur kontinuierlichen Förderung des Radverkehrs hat die Bundesregierung einen Bund-Länder-Arbeitskreis Fahrradverkehr gegründet, dem auch der ADFC beratend zur Seite steht. Die erste Sitzung wird Anfang Juni in Berlin stattfinden.
Zwei Projekte will Bundesverkehrsminister Reinhard Klimmt (SPD) in diesem Jahr zur Entscheidung bringen: zum einen die Öffnung von Einbahnstraßen mit geringer Verkehrsbelastung und zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometern für den gegenläufigen Radverkehr. Diese Möglichkeit ist bis Ende dieses Jahres befristet. Die Befristung soll ab 1. Januar 2001 entfallen. Zum anderen, so Klimmt, müsse die technische Ausrüstung von Fahrrädern im Interesse der Verkehrssicherheit verbessert werden. Dies betreffe insbesondere die Beleuchtung und die Bremsen. Für Information, Aufklärung und Verkehrserziehung gibt die Bundesregierung insgesamt 22 Millionen Mark aus.
Darüber hinaus, so der ADFC, solle ein „Nationaler Radverkehrsplan“ in einem achtjährigen Programm verwirklicht werden, das auf Bundesebene mit 1,5 Milliarden Mark pro Jahr finanziert werde. Das Bundesverkehrsministerium verteilt und verantwortet einen Jahreshaushalt in Höhe von 479 Milliarden Mark. Davon entfallen 21 Milliarden Mark auf Investitionen, die ein modernes, leistungsfähiges und umweltfreundliches Verkehrssystem fördern sollen. „Angesichts dieser Summen“, so ADFC-Bundesvorsitzender Wolfgang Große, „sind zwölf Milliarden Mark für acht Jahre ein maßvoller Betrag für die Strukturverbesserungen fürs Rad.“
Zwischen 1981 und 1999 wurden 6.200 Kilometer Radwege an Bundesstraßen gebaut. Das Investitionsvolumen belief sich auf insgesamt rund zwei Milliarden Mark. Der Bau von Radwegen an Bundesstraßen in der Baulast des Bundes werde fortgesetzt, erklärte Klimmt. In diesem Jahr würden 15.000 Kilometer Fahrradwege an Bundesstraßen zur Verfügung stehen. Außerdem fördere die Bundesregierung Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden. Hierzu stünden nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz jährlich rund 3,3 Milliarden Mark zur Verfügung, die auch zur Förderung von Fahrradwegen oder für Bike-&-Ride-Anlagen eingesetzt werden. LK
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