unterm strich:
Das „Keilstück“ bleibt stehen. Damit hat sich der Bildhauer Wilfried Hagebölling vor dem Oberlandesgericht Hamm gegen die Stadt Minden durchgesetzt. Seine 20 Tonnen schwere und sieben Meter lange Stahlplastik darf nicht vom Mindener Martinikirchhof auf den städtischen Bauhof umgelagert werden (siehe taz, vom 3. 7.). Zuvor hatte der CDU-geführte Rat in Minden gegen den Standort des Kunstwerks von Hagebölling mobilisiert, weil ihm die Plastik, die in den Achtzigerjahren von der damaligen SPD-Regierung in Auftrag gegeben worden war, als Ärgernis galt. Gleichwohl sollte die Skulptur an einem anderen Ort aufgestellt werden, damit sie, so der Bürgermeister Reinhard Korte, leichter zugänglich gemacht werden könne. Das Gericht sah es anders und sprach sich im Urteil für die Sichtweise Hageböllings aus: „Die Verbringung der Stahlplastik, die auch aus der Sicht der Stadt für den Martinikirchplatz bestimmt gewesen und die damit ein standortbezogenes Kunstwerk sei, auf einen anderen Platz würde die Aussagekraft des Kunstwerks verändern. Dies sei als Entstellung des Kunstwerks zu bewerten. Bei der Abwägung des Werkschutzinteresses des Klägers mit den Eigentümerinteressen der Kommune überwiege das Interesse des Klägers, sein Werk auch weiterhin in der derzeitigen Form erhalten zu wissen.“
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