unterm strich:
Ein lange dräuender Streit ist nun leise beigelegt worden. So wird die Stadt Dessau doch nicht, wie angekündigt, auf Rückübertragung von Bauhaus-Rechten gegen das Bauhaus-Archiv in Berlin klagen, gab dessen Direktor Peter Hahn bekannt. Die Stadt Dessau hatte – als Eigentümerin des Labels „bauhausdessau“ – im vergangenen Jahr prüfen lassen, ob sie ihre Rechte für Bauhausobjekte, die zwischen 1926 und 1932 in Dessau entstanden und vom Berliner Bauhaus-Archiv verwaltet werden, gerichtlich einklagen sollte. Auf entsprechende Objekte waren zuvor Experten des Designzentrums Sachsen-Anhalt aufmerksam geworden, die im Rahmen einer Auftragsstudie des Landes Einblick in das Berliner Archiv erhalten hatten, bevor man ihnen dort Hausverbot erteilte. Sinn der Studie war es nämlich, zu prüfen, ob auch historische Bauhausobjekte aus Berlin künftig unter dem Label „bauhausdessau“ vermarktet werden können. Die Stadt Dessau hatte sich dieses Label 1999 europaweit schützen lassen und argumentiert, dass die Lehrkräfte am Bauhaus als städtische Angestellte gearbeitet hätten. Dabei sah sich die Kommune auch durch einen Briefwechsel von 1934 zwischen dem letzten Bauhausdirektor Ludwig Mies van der Rohe und der Stadt Dessau im Recht. Letztlich ging es beim Lizenzstreit um viel Geld: Das Berliner Bauhaus-Archiv verwaltet, in Folge der deutschen Teilung, bis heute die Verwertungsrechte und verdient selbst am Nachbau von Bauhaus-Gebrauchsgegenständen unter dem Warenzeichen „original bauhaus modell“. Die Klagefrist war zum Jahresende abgelaufen. Die Entscheidung zur Einigung zwischen Berlin und Dessau sei bereits in einem vertraulichen Gespräch vor Weihnachten gefallen, hieß es dazu.
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