unterm strich:
Was künstlerische Freiheit angeht, herrschen in der arabischen Welt recht unterschiedliche Standards. Das kann in einem zwar durch eine gemeinsame Sprache, aber stark divergierende Traditionen geprägten Kommunikationsraum schon mal zu heftigen Irritationen führen. Das musste die Sängerin Dhikra Mohammed aus dem relativ liberalen Tunesien erfahren. Bei einer Pressekonferenz im konservativen Golfstaat Katar war es vor rund einer Woche zu einem Eklat zwischen ihr und einem Journalisten gekommen. Dieser hatte kritisiert, dass die Tunesierin es gewagt hatte, einige Lieder im Dialekt der Golfstaaten zu singen. Inzwischen hat sich der Streit zur regelrechten Staatsaffäre ausgeweitet, in die sich mit Scheich Ibrahim al-Hodeiri vom Großen Gericht in Riad sogar ein Richter aus dem benachbarten Saudi-Arabien eingeschaltet hat. Er beschuldigte die Sängerin gar der Gotteslästerung: Sie habe sich in ihren Liedern mit dem Propheten Mohammed verglichen. Nun müsse sie entweder öffentlich bereuen oder zum Tode verurteilt werden. Das geht selbst manchen Geistlichen im auch nicht gerade freizügigen Ägypten zu weit, zumal der Vorwurf offenbar auch auf einem sprachlichen Missverständnis basiert. Von dort hat die Sängerin Schützenhilfe des ägyptischen Muftis Nasser Farid erhalten. Zur Zeitung Al-Hayat meinte der Mufti, man dürfe niemanden wegen eines bloßen Versprechers zur Ungläubigen erklären. Auch habe die Sängerin lediglich die Schwierigkeiten in ihrem Leben mit den historischen Problemen Mohammeds verglichen – ein nicht unüblicher Rekurs. Die Sängerin selbst erklärte in Kuwait gegenüber Al-Hayat, sie sei „sehr enttäuscht und schockiert, über das, was passiert ist“.
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